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Kiel-Wik: Schwerpunktkontrolle des 1. Polizeireviers in Kiel

Das 1. Revier führte eine Kontrolle zu Verkehrsverstößen durch, leitete Ermittlungsverfahren ein und stellte Fahrzeuge sicher.

Foto: Depositphotos

Kiel (ost)

Beamte des 1. Reviers führten am Sonntag eine Kontrolle durch, bei der der Schwerpunkt auf Verkehrsverstößen lag. Während dieser Kontrolle wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet und mehrere Fahrzeuge sichergestellt.

Ab 17 Uhr überprüften die Einsatzkräfte an verschiedenen Orten in der Wik. In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Kontrollen in diesem Stadtteil, da Personen wiederholt mit Fahrzeugen auffielen, die gegen das (Auslandsfahrzeug-)Pflichtversicherungsgesetz, die Fahrzeugzulassungsverordnung, die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch verstoßen hatten.

Die Beamten des 1. Reviers wurden vom Bezirksrevier, dem 4. Revier, dem Ordnungsamt und dem Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel sowie der Kieler Staatsanwaltschaft unterstützt. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verlief reibungslos und hochmotiviert.

Zu Beginn kontrollierten sie einen 17-Jährigen, der ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss am Steuer saß. Am Ende der Kontrollen wurde ein weiterer Fahrer entdeckt, der – ebenfalls ohne Fahrerlaubnis – offensichtlich unter Drogeneinfluss fuhr. Bei beiden wurden Blutproben zur Bestimmung der Werte entnommen.

Insgesamt wurden vier Fahrzeuge sichergestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Straftaten genutzt wurden. Gegen fünf Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Vier weitere Fahrer saßen ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer. Ein Fahrer zeigte zwar eine Fahrerlaubnis vor, die sich jedoch als gefälscht herausstellte. Neun Fahrzeuge waren nicht zugelassen, davon waren vier nicht versichert. Fünf Fahrzeuge wiesen leichte Mängel auf, weshalb Kontrollberichtsverfahren eingeleitet wurden. Die Halter haben nun zehn Tage Zeit, um die Mängel zu beheben. In zehn Fällen erhielt das Hauptzollamt Kenntnis zwecks Nachbesteuerung und Erhebung der Einfuhrzölle für Fahrzeuge.

Sowohl bei dieser als auch bei früheren Kontrollen wurde festgestellt, dass es häufig vorkommt, dass Kraftfahrzeuge aus EU- oder Drittstaaten erworben werden, ohne die erforderlichen Um- und Abmeldepflichten im Herkunftsland zu beachten und ohne die Registrierungspflicht im Inland zu erfüllen. Am 01.10.2024 entfiel zudem die Ausnahmegenehmigung für die nationale Zulassungsfreiheit ukrainischer Fahrzeuge, die sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland befinden. Einige Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen dürften daher immer noch ohne gültige Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen.

Aus diesen Gründen führten die Einsatzkräfte vor Ort viele Aufklärungsgespräche und verteilten mehrsprachige Hinweis- und Informationsblätter, die die Pflichten der Halter und die praktische Umsetzung der An- oder Ummeldung erläutern. Ein Sprachmittler wurde eingesetzt, um die Verständigung sicherzustellen.

Die Polizeidirektion Kiel behält die erkannte Problematik im Auge und wird auch zukünftig ähnliche Kontrollen durchführen, um Verstöße zu ahnden und betroffene Personen zu informieren.

Matthias Arends

Quelle: Presseportal

nf24