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Kiel: Zoll prüft Gebäudereinigungsbranche

Im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Kiel stand das eingesetzte Reinigungspersonal eines Hotelbetriebes im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Acht Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, um Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts festzustellen.

Quelle: Zoll; Symbolbild für die Prüfung des Reinigungspersonals eines Hotelbetriebs
Foto: Presseportal.de

Kiel, Rendsburg, Eckernförde (ost)

Im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Kiel stand das eingesetzte Reinigungspersonal eines Hotelbetriebes im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Acht Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, um zu überprüfen, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Drittstaatsangehörige die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.

„Die Beamten konnten mehrere Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts feststellen. Elf der insgesamt fünfzehn angetroffenen Arbeitnehmenden waren nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis. Den betroffenen Personen wurde die Weiterarbeit untersagt und entsprechende Strafverfahren wurden vor Ort eingeleitet“, so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Nach eigenen Angaben wurden die betroffenen Arbeitnehmenden deutlich unterbezahlt. Die Aussagen deuten auf erhebliche Lohnausbeutung hin – auf Bedingungen, die weit unter tariflichen oder gesetzlichen Standards liegen.

Das Hotel selbst hatte davon offenbar keine Kenntnis, weil es sich hier eines Subunternehmens bediente.

Seit dem 01. Januar 2025 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmende einen Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Im Bereich der Gebäudereinigung gibt es spezielle Branchenmindestlöhne – seit dem 01.01.2025 i. H. v. mindestens 14,25 Euro.

Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.

Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

Wie die zuständige Ausländerbehörde mitteilte, haben inzwischen zehn der ausreisepflichtigen Personen das Bundesgebiet verlassen.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Presseportal

nf24