Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Kiel: Zug kollidiert mit Pfandflaschensammler – Mann schwer verletzt

Ein 59-jähriger Mann wurde von einem Zug erfasst, als er Pfandflaschen sammelte. Trotz Verletzungen konnte er erst später gefunden werden. Der Mann muss sich nun wegen unbefugtem Aufenthalt im Gleisbereich verantworten.

Foto: unsplash

Eutin (ost)

Ein 59-jähriger Mann hatte Glück im Unglück, als er während des Sammelns von Pfandflaschen von einem Zug erfasst wurde, kurz nachdem er den Bahnhof Eutin verlassen hatte, und dabei erheblich verletzt wurde.

Am 12.02.2024 gegen 07:40 Uhr meldete der Fahrer eines Regionalzuges, dass er auf der Strecke von Eutin nach Bad Schwartau, etwa 800 Meter nach Verlassen des Bahnhofs Eutin, möglicherweise eine Person angefahren habe, die sich im Gleisbereich aufhielt. Es wurde vermutet, dass sich die Person noch unter dem Zug befinden könnte. Daraufhin wurde sofort die Rettungskette aktiviert und die Strecke gesperrt. Die unmittelbare Suche nach dem Zug und dem Gleisbereich durch Streifen der Bundespolizei und Landespolizei ergab jedoch keine Erkenntnisse. Kurioserweise meldeten Rettungskräfte der Feuerwehr gegen 08:30 Uhr, dass sie in der Feuerwache in Eutin einen verletzten Mann gefunden hatten, der angab, von einem Zug angefahren worden zu sein. Er wurde sofort medizinisch versorgt. Dabei wurden zunächst eine Platzwunde am Kopf und wahrscheinlich eine gebrochene Schulter festgestellt. Als Grund für seinen Aufenthalt im Gleisbereich gab er das Sammeln von Pfandflaschen an. Er habe zuvor nach links und rechts geschaut. Anschließend wurde er vom Rettungsdienst ins Krankenhaus nach Kiel gebracht. Die Bahnstrecke Eutin – Schwartau wurde nach Abschluss der Maßnahmen um 09:00 Uhr wieder freigegeben und auch der Regionalzug mit den 105 Passagieren konnte seine Fahrt fortsetzen. Trotz des Glücks im Unglück muss sich der Mann nun wegen des Verdachts des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich und der Beeinträchtigung des Bahnverkehrs verantworten. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals deutlich darauf hin, dass der unbefugte Aufenthalt in Gleisbereichen einerseits verboten ist und andererseits, wie das aktuelle Beispiel zeigt, lebensgefährlich sein kann. Es hätte nicht knapper sein können!

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressestelle
André Fischer
Telefon: 0431/ 980 71 – 119
E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
„Bundespolizei See“, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:

der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
– die bahnpolizeilichen Aufgaben
– die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

Hier geht es zur Originalquelle

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24