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Kontrollorte in Norderstedt

Die Anordnung der Kontrollorte bei U-Bahnhöfen Garstedt und Norderstedt-Mitte wurde verlängert, um Straftaten einzudämmen.

Foto: Depositphotos

Norderstedt (ost)

Bis zum heutigen Tag (30.09.2026) wurden speziell die U-Bahnhöfe Garstedt und Norderstedt-Mitte sowie angrenzende Straßen als Kontrollorte festgelegt. Dadurch war es der Polizei möglich, auch ohne konkreten Anlass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen durchzuführen. Diese Anordnung wurde nun verlängert und gilt vorerst bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Zum U-Bahnhof Garstedt gehören neben der unterirdischen P+R-Anlage auch folgende umliegende Straßen: Coppernicusstraße, Europallee 1-36, Lütjenmoor, Ochsenzoller Straße 129a-149 (nur die Seite der ungeraden Hausnummern), Berliner Allee, Schumannstraße und die De-Gasperi-Passage. Auch die angrenzenden Parkflächen der genannten Straßen fallen in diesen Bereich.

Am U-Bahnhof Norderstedt-Mitte gehören neben dem Bahnhof selbst auch die unterirdischen P+R-Anlagen sowie folgende Straßen und Parkflächen zum Kontrollort: Storchengang, Alter Heidberg, Dornbusch, Ulzburger Straße, Rudolf-Schülke-Straße, Heidbergstraße, Verbindungsweg Moorbekpark (Heidbergstraße – Buckhörner Moor), Buckhörner Moor, Rathausallee 52-80 (Storchengang).

Sowohl die U-Bahnhöfe Garstedt und Norderstedt-Mitte als auch ihre oben beschriebenen Bereiche wurden aufgrund der Häufigkeit von Straftaten in der Vergangenheit zeitweise als Kontrollorte deklariert. Obwohl die Anzahl der Straftaten in beiden Bahnhöfen im letzten Quartal im Vergleich zum vorherigen minimal gesunken ist, ist für den Bahnhof Garstedt im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Anstieg um etwas über 17 % zu verzeichnen.

Die aktuell erfassten Straftaten sind hauptsächlich Eigentums- und Gewaltdelikte. Dazu gehören Raub, Nötigung, Bedrohungen und Körperverletzungen. Die meisten Eigentumsdelikte sind neben Ladendiebstahl vor allem Taschendiebstahl und Diebstahl hochwertiger Fahrräder. Die Körperverletzungs- und Raubdelikte wurden oft unter Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen begangen. Gerade diese Straftaten haben das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ beeinflusst.

Um dem entgegenzuwirken, ist es notwendig, die Anordnung der Kontrollorte zu verlängern. Diese gilt zunächst bis zum 31.12.2026 und kann weiter verlängert werden.

Quelle: Presseportal

Raubstatistiken in Schleswig-Holstein für 2022/2023

Die Raubüberfallraten in Schleswig-Holstein stiegen zwischen 2022 und 2023 an. Im Jahr 2022 wurden 1194 Fälle registriert, von denen 749 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 894, wobei 793 männliche und 101 weibliche Verdächtige waren. 310 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der Raubüberfälle auf 1403 Fälle, wobei 956 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 1101, wobei 1013 männliche und 88 weibliche Verdächtige waren. 427 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Raubüberfällen in Deutschland mit 12625 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 1.194 1.403
Anzahl der aufgeklärten Fälle 749 956
Anzahl der Verdächtigen 894 1.101
Anzahl der männlichen Verdächtigen 793 1.013
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 101 88
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 310 427

Quelle: Bundeskriminalamt

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