Vom 04. bis 07.03.2026 führten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers (PABR) Ratzeburg eine größere Kontrollwoche im Kreis Herzogtum Lauenburg durch, um die Einhaltung der Vorschriften rund um E-Scooter zu überprüfen.
Kontrollwoche: Polizei nimmt E-Scooter unter die Lupe

Ratzeburg (ost)
12.03.2026 | Bezirk Herzogtum Lauenburg | 04.-07.03.2026
Am ersten März 2026 war es wieder soweit. Das neue Versicherungsjahr für versicherungspflichtige Kleinkraftfahrzeuge und E-Scooter begann. Die Farbe des Versicherungskennzeichens änderte sich von grün auf schwarz. Das Fahren von versicherungspflichtigen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültigen Versicherungsschutz ist strafbar. Wir haben darüber berichtet und stellen in diesem Zusammenhang Informationsmaterial zum Thema E-Scooter zur Verfügung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43735/6219289
Vom 04. bis 07.03.2026 führten Polizeibeamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers (PABR) Ratzeburg eine umfangreiche Kontrollwoche im Bezirk Herzogtum Lauenburg durch, um die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften rund um das Thema E-Scooter und Co. zu überprüfen. Täglich waren bis zu 13 Beamte im Einsatz, darunter auch Einsatzkräfte des PABR Mitte und der Polizei Hamburg, im gesamten Bezirksgebiet. An den vier Kontrolltagen überprüften die Polizeibeamten insgesamt etwa 360 E-Scooter sowie 35 andere Fahrzeuge wie S-Pedelecs, Micro-Cars, Mofas und auch vereinzelt größere Kraftfahrzeuge. Die erschreckende Bilanz: 79 Fahrzeuge, hauptsächlich E-Scooter, waren nicht versichert. Darüber hinaus stellten die Beamten rund 80 anlassbezogene Ordnungswidrigkeiten fest, darunter hauptsächlich nicht angebrachte Versicherungsplaketten, die verbotene Beförderung von zwei Personen auf einem E-Scooter, Smartphone-Nutzung während der Fahrt, Fahren ohne entsprechende Straßenzulassung oder die Überlassung von E-Scootern an Kinder zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.
Schon am ersten Kontrolltag stellten die Polizisten neben anderen Verstößen einen Vorfall fest, der sich im Laufe der Woche ähnlich wiederholte: Am 04.03.2026 bemerkten die Kontrollkräfte in Schwarzenbek zwei E-Scooter ohne Kennzeichen, die eine Kreuzung überquert haben sollen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um ein 10- und ein 11-jähriges Mädchen handelte und die Fahrzeuge um Kinderscooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 16 km/h handelte. Solche Fahrzeuge sind frei im Handel erhältlich, haben jedoch keine Straßenzulassung. Im konkreten Fall gab es keinen Haftpflichtversicherungsschutz. Die Beamten begleiteten die Kinder nach Hause und suchten die jeweiligen Erziehungsberechtigten, eine 34-jährige Französin und eine 41-jährige Deutsche, auf. Gegen die beiden Frauen leiteten sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz als jeweilige Fahrzeughalterin ein. Wenn Minderjährige unter 14 Jahren mit E-Scootern im öffentlichen Verkehr fahren, kann dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.
Am 05.03.2026 wurde unter anderem gegen 19:30 Uhr einer 34-jährigen Geesthachterin das abgelaufene Versicherungskennzeichen an einem E-Scooter zum Verhängnis. Die Beamten hielten die Frau in der Hansastraße in Geesthacht an. Schnell gab es Hinweise auf möglichen Alkoholeinfluss. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,04 Promille. Die Frau musste die Einsatzkräfte zur Polizeiwache begleiten. Dort wurde ein weiterer gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt. Sie wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens unter Alkoholeinfluss verfolgt. Kurz zuvor, gegen 18:50 Uhr, kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Deutschen in der Bergedorfer Straße in Geesthacht. Sein E-Scooter hatte kein Versicherungskennzeichen. Auch dieser Fahrer stand unter dem Verdacht, unter Alkoholeinfluss zu stehen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von rund 2 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobe entnommen. Der Geesthachter wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr und des fehlenden Versicherungsschutzes ermittelt.
Am selben Tag fiel den Einsatzkräften unter anderem in der Hafenstraße in Lauenburg ein Motorroller auf, der noch mit einem blauen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 ausgestattet war. Nach einer Messung auf dem Rollenprüfstand vor Ort stellte sich heraus, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h hatte und somit fahrerlaubnispflichtig war. Die Fahrerin, eine 22-jährige Deutsche aus Niedersachsen, konnte jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Die Kontrollkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Die Fahrt der Verdächtigen war damit vorerst beendet. Ihr und zahlreichen anderen Verdächtigen oder Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten suchten bei den Kontrollen nicht nur nach motorisierten Zweirädern. Sie stellten neben anderen Verstößen auch vier weitere Verkehrsteilnehmer fest, die nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren.
Die Kontrollen zeigten deutlich, dass viele Verkehrsteilnehmer möglicherweise nicht ausreichend informiert sind oder bekannte Vorschriften nicht konsequent einhalten, insbesondere im Hinblick auf E-Scooter. Etwa ein Viertel aller Verstöße in der vergangenen Kontrollwoche wurden von Kindern und Jugendlichen begangen. Daher ist es aus polizeilicher Sicht unerlässlich, dass Eltern sich vor dem Kauf eines solchen Fahrzeugs ausreichend informieren und ihre Kinder entsprechend sensibilisieren. Um etwaige Wissenslücken zu schließen, hatten die Beamten informative Flyer dabei, die bei Bedarf an Verkehrsteilnehmer oder Eltern ausgehändigt wurden oder an abgestellten E-Scootern z.B. an Schulen verteilt wurden.
Die Ergebnisse der vergangenen Kontrollaktion unterstreichen erneut die Bedeutung solcher Schwerpunkt-Kontrollen für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr. Weitere Kontrollen sind bereits in Planung.
Quelle: Presseportal








