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Kreis Herzogtum Lauenburg: Zoll prüft Barbershops, Shops und Imbisse

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel führte umfangreiche Prüfungen in verschiedenen Städten und Kreisen durch, um Verstöße gegen Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Steuerrecht aufzudecken.

Symbolbild Schriftzug Zoll Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Kiel,Lübeck,Neumünster,Herzogtum-Lauenburg,Segeberg,Stormarn,Rendsburg-Eckernförde,Ostholstein (ost)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel prüfte am 6. Dezember 2024 in den Kreisen Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und in den Städten Lübeck, Kiel und Neumünster 38 verschiedene Barbershops, Shops und Imbisse und befragte 109 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Prüfgegenstand waren die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, Missbrauch von Sozialleistungen und illegale Ausländerbeschäftigung. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.

“In einem Fall besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts. In vier Fällen besteht der Verdacht, Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet zu haben und in vier weiteren, Ausländer unerlaubt beschäftigt zu haben. Zusätzlich gibt es drei Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch”, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Die insgesamt 50 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Kiel wurden von Beschäftigten der Bundespolizei, der Landespolizei und dem Gewerbeamt unterstützt.

Ob weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder weitere Fälle von Leistungsmissbrauch vorliegen, wird die sich nun anschließende umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfung ergeben.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Presseportal

nf24