Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Kreis Plön: Waffen- und Messerkontrollen an Bahnhöfen

Gestern wurden rund 200 Personen an Bahnhöfen im Kreis Plön auf Waffen und Messer kontrolliert. Ein Einhandmesser wurde sichergestellt.

Polizeidirektion Kiel
Foto: Presseportal.de

Kreis Plön (ost)

260312.2 Kreis Plön: Überprüfung von Waffen und Messern an den Bahnhöfen Plön, Preetz und Schwentinental

Gestern haben Einsatzkräfte der Landes- und Bundespolizei an verschiedenen Bahnhöfen im Kreis Plön etwa 200 Bahn- und Busreisende auf das Vorhandensein von Waffen und Messern kontrolliert. Dabei wurde ein Einhandmesser sichergestellt.

Am gestrigen Mittwoch begannen gegen 15:30 Uhr die gemeinsamen Kontrollen an den Bahnhöfen Plön, Preetz und Schwentinental. Ziel war es, das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu überprüfen. Die Polizeibeamten überprüften etwa 200 Personen und hielten sie für kurze Zeit an. Dabei wurden zehn Cuttermesser und vier Taschenmesser entdeckt, die alle nicht griffbereit mitgeführt wurden.

Nur eine der kontrollierten Personen hatte ein griffbereites Einhandmesser dabei. Die Einsatzkräfte der Polizeistation Preetz leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz ein und stellten das Messer sicher.

Die Kontrollen und die erhöhte Polizeipräsenz wurden sowohl von den betroffenen Personen als auch von unbeteiligten Reisenden positiv aufgenommen. Gegen 21:15 Uhr waren die Maßnahmen abgeschlossen. An dem Einsatz waren Beamte des Polizeireviers Plön, der Polizeistationen Preetz und Schwentinental sowie Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel beteiligt.

Die gemeinsamen Kontrollen vereinen die Kompetenzen der Landes- und Bundespolizei und bieten einen erweiterten Handlungsspielraum in Bezug auf die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Kontrollmaßnahmen zielen darauf ab, die Gewaltkriminalität in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen zu reduzieren.

Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr trat am 23.12.2024 durch eine Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft. Ebenso wurde am 31.10.2024 ein entsprechendes Verbot im Personenfernverkehr in das Waffengesetz aufgenommen. Verstöße gegen das Mitführverbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Es gibt Ausnahmen vom Mitführverbot unter bestimmten Bedingungen. Erlaubt ist das Mitführen nicht griffbereiter, erlaubnisfreier Messer. Nicht griffbereit bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe erforderlich sind, um auf das Messer zuzugreifen. Personen, die aus beruflichen Gründen ein Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln mitführen müssen, sollten für den Transport ein verschlossenes Behältnis verwenden. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.

Mathias Stöwer – Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24