Am Montag beginnt das neue Schuljahr in den Kreisen Segeberg und Pinneberg. Die Polizei sensibilisiert für die besondere Situation im Straßenverkehr.
Kreis Segeberg: Schulstart in Schleswig-Holstein
Kreise Segeberg/Pinneberg (ost)
Der Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 in Schleswig-Holstein fällt auf den Montag (08.09.2025) und bedeutet eine neue Herausforderung für viele Schüler. Besonders die Erstklässler müssen sich zum ersten Mal den Anforderungen des Schulwegs stellen.
Um die besondere Situation zum Schulbeginn zu betonen, möchte die Polizeidirektion Bad Segeberg alle Verkehrsteilnehmer sensibilisieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt den jüngsten Verkehrsteilnehmern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.
In den nächsten Tagen werden verstärkte Geschwindigkeitskontrollen in der Nähe von Schulen und Schulwegen durchgeführt.
Als Autofahrer sicher unterwegs mit besonderer Rücksicht auf Kinder
Autofahrer müssen gesetzlich sicherstellen, dass Kinder im Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Dazu gehört die Reduzierung der Geschwindigkeit und die ständige Bereitschaft zum Bremsen, insbesondere in Wohngebieten, vor Schulen und Bushaltestellen.
In der Umgebung von Schulen und Haltestellen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko aufgrund unvorhersehbarer Reaktionen von Kindern. Langsames Fahren und ständige Aufmerksamkeit sind hier von großer Bedeutung.
Kinder können oft Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen. Aufgrund ihrer geringen Körpergröße sind sie oft schwer hinter parkenden Autos zu erkennen. Es ist wichtig, jederzeit mit plötzlichem und unbedachtem Verhalten zu rechnen.
Tipps für Eltern und Kinder für einen sicheren Schulweg
Üben Sie den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind, insbesondere vor Schulbeginn. Achten Sie auf das sichere Verhalten Ihrer Kinder.
Vermeiden Sie morgendlichen Stress. Kinder verhalten sich im Straßenverkehr sicherer, wenn sie entspannt sind und sich besser konzentrieren können.
Kleiden Sie Ihr Kind in heller oder reflektierender Kleidung. In den dunklen Monaten können zusätzliche Anstecklichter hilfreich sein.
Treffen Sie sich mit anderen Eltern. Kinder sind in Gruppen sicherer unterwegs.
Kinder lernen durch Beobachtung. Zeigen Sie als Fußgänger und Autofahrer ein vorbildliches Verhalten.
Erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse sollten Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Tragen Sie und Ihr Kind immer einen Fahrradhelm. Erklären Sie Ihren Kindern die Bedeutung des Helms und etablieren Sie ihn als selbstverständlich.
Verwenden Sie geeignete Kindersitze und Rückhaltesysteme im Auto. Parken Sie nur an erlaubten Stellen und halten Sie nicht direkt vor dem Schuleingang.
Lassen Sie Ihr Kind einen Teil des Weges zu Fuß zurücklegen (zum Beispiel einige hundert Meter vor der Schule aussteigen). Dies fördert die Selbstständigkeit und vermeidet unübersichtliche Verkehrssituationen vor der Schule.
Unterwegs mit dem Fahrrad
Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind im Straßenverkehr unerlässlich. Der Gesetzgeber hat bestimmte Ausstattungsmerkmale vorgeschrieben, die ein verkehrssicheres Fahrrad haben muss. Ohne diese ist die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.
Vorgeschrieben sind:
1. Bremsen
Zwei unabhängige Bremsen (zum Beispiel Hand- und Rücktrittsbremse, besonders sinnvoll für Kinderräder).
2. Klingel
Eine funktionierende Klingel, die nicht zu leise ist (elektronische Signale sind nicht erlaubt).
3. Beleuchtung (vorne) Eine weiße Lampe vorne (Akku- oder Batteriebetrieb erlaubt). Ein weißer Frontreflektor (kann in der Lampe integriert sein).
4. Beleuchtung (hinten) Rotes Rücklicht (auch Akku- oder Batteriebetrieb erlaubt). Roter Rückstrahler hinten (kann im Rücklicht integriert sein). Ein zweiter Rückstrahler ist empfohlen, aber nicht mehr vorgeschrieben.
5. Reflektoren (Seite) Vier gelbe Speichenreflektoren (zwei pro Rad) oder Reflektierende Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (rundum an allen Speichen).
6. Pedale
Rutschfeste, fest montierte Pedale Zwei gelbe Reflektoren pro Pedal, einer nach vorne und einer nach hinten.
7. Stromversorgung
Ein Dynamo ist nicht mehr erforderlich. Akku- oder batteriebetriebene Leuchten sind erlaubt, wenn sie fest montiert und zugelassen sind (entsprechend der StVZO). Das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes ist eine Wellenlinie gefolgt von einem Großbuchstaben K und einer Prüfziffer.
Ohne diese Ausstattung darf ein Fahrrad nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Nur wer mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug unterwegs ist, schützt sich und andere.
Die Polizeidirektion Bad Segeberg wünscht Kindern und Eltern einen guten Start in die neue Schulsaison!
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Schleswig-Holstein im Jahr 2023 zeigt insgesamt 32.794 Unfälle. Davon endeten 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, was 3,75% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen registriert, was 0,89% ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 Fälle, was 85,13% der Gesamtzahl entspricht. Innerorts wurden 2.829 Unfälle (8,63%) verzeichnet, außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 32.794 |
Unfälle mit Personenschaden | 3.356 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.230 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 292 |
Übrige Sachschadensunfälle | 27.916 |
Ortslage – innerorts | 2.829 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 1.003 |
Ortslage – auf Autobahnen | 400 |
Getötete | 34 |
Schwerverletzte | 611 |
Leichtverletzte | 3.587 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)