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Lübeck: Bedrohung mit einem Bajonett

Ein betrunkener Mann bedrohte Mitarbeiter und Polizei in Neustadt mit einem Bajonett. Er wurde überwältigt und zur Ausnüchterung ins Krankenhaus gebracht.

Foto: unsplash

Lübeck (ost)

Am Abend des Donnerstags hat ein betrunkener Mann einen Angestellten eines Supermarktes und Polizisten in Neustadt mit einem Bajonett bedroht. Er wurde überwältigt und schließlich zur Ausnüchterung in ein Krankenhaus gebracht.

Um 21.00 Uhr rief der Mitarbeiter eines Supermarktes in der Sierksdorfer Straße in Neustadt die Polizei an, da sich zwei unerwünschte Personen vor dem Geschäft aufhielten und dort Bier tranken. Es bestand auch der Verdacht, dass das Bier zuvor gestohlen worden war.

Die beiden Männer, ein 56-jähriger Palästinenser und ein 41-jähriger Deutscher, wurden gebeten, den Bereich zu verlassen. Das übrig gebliebene Bier wurde zurück in den Laden gebracht. Der ältere der beiden Männer kam der Aufforderung nicht nach und versuchte sogar zu provozieren, bevor er schließlich ging.

Die Polizisten hatten einen anderen Einsatz in der Nähe des Supermarktes, als sie erneut am Parkplatz vorbeifuhren und sahen, wie der 56-Jährige zurückgekehrt war und einen 21-jährigen und einen 28-jährigen Mitarbeiter des Marktes mit einem messerähnlichen Gegenstand bedrohte.

Die Polizisten konnten den Mann entwaffnen und ihm Handschellen anlegen, bevor sie ihn abtransportierten. Es handelte sich um ein Bajonett, das sichergestellt wurde.

Während der Fahrt im Streifenwagen wurde der Verdächtige zunächst aggressiv, dann aber plötzlich bewusstlos. Die Polizisten leisteten Erste Hilfe und bekamen Unterstützung vom Rettungsdienst. Der Palästinenser gab an, herzkrank zu sein, und wurde ins Krankenhaus gebracht. Dort versuchte er, einen Krankenpfleger zu treten und bedrohte die Polizisten. Ein Atemalkoholtest ergab 2,59 Promille. Es war keine weitere medizinische Behandlung, aber eine Ausnüchterung erforderlich.

Die Polizei in Neustadt ermittelt nun wegen Bedrohung, Körperverletzung, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, Unterschlagung und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Quelle: Presseportal

nf24