Die Polizei stellte einen Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis fest. Der 23-jährige Mann versuchte sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen.
Lübeck: Fahren ohne Fahrerlaubnis – Pkw beschlagnahmt

Lübeck (ost)
+++ Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck +++
Am Abend des Donnerstags (02.07.2026) wurde ein Autofahrer ohne gültigen Führerschein von der Polizei entdeckt. Während der Kontrolle versuchte der 23-jährige Mann zudem, den polizeilichen Maßnahmen zu entkommen. Die Polizei hat nun Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Das Auto wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt.
Um 21:30 Uhr erhielten Polizeibeamte der Polizeistation Lensahn den Hinweis, dass eine Person ohne Führerschein von Fehmarn in Richtung Hamburg fahren sollte. Der Fahrer sollte einen schwarzen Skoda Fabia fahren.
Die Polizisten positionierten sich mit ihrem Fahrzeug an der Auffahrt Oldenburg zur Bundesautobahn 1 und warteten auf den genannten Pkw. Als der Skoda vorbeifuhr, nahmen sie die Verfolgung auf. Das schwarze Auto wurde zunächst mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit geführt. Schließlich gelang es den Einsatzkräften, den Skoda zu überholen und den Fahrer mit dem Signal “Bitte folgen” zu einem Kontrollort in der Dieselstraße in Lensahn zu dirigieren.
Am Kontrollort verweigerte der 23-jährige Fahrer die Herausgabe von Ausweis und Fahrzeugpapieren. Zudem versuchte er, der Kontrolle zu entkommen, indem er zunächst versuchte, das Fenster zu schließen. Als ein Beamter das Fenster wieder herunterdrückte, stieg der 23-Jährige aus und versuchte, zu Fuß zu fliehen. Dabei riss er sich zweimal von den Polizisten los, die ihn festhalten wollten. Die Beamten brachten den Ostholsteiner daraufhin zu Boden und legten ihm Handschellen an.
Im Rahmen der Untersuchung kontaktierten die Polizisten den Bereitschaftsstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Lübeck. Dieser ordnete die Beschlagnahme des Skodas als Einziehungsgegenstand an, da es bereits mehrfach zu Fahrten ohne Führerschein gekommen war.
Der 23-jährige Ostholsteiner (deutsche Staatsbürgerschaft) wurde anschließend aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Für weitere Informationen zu dem Vorfall wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Lübeck.
Dr. Jens Buscher – Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck
Anna Julia Meyer – Pressesprecherin der Polizeidirektion Lübeck
Quelle: Presseportal








