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Lübeck: Feuerwerk explodiert in Supermarktkühltruhe,14-Jähriger tatverdächtig

Ein Jugendlicher zündete eine Rakete in einem Supermarkt in Lübeck, verursachte Sachschäden und wird nun ermittelt. Zeugen alarmierten die Polizei und hielten den Jungen fest.

Foto: unsplash

Lübeck (ost)

Am Mittwochnachmittag (21.01.2026) gab es in einem Supermarkt in Lübeck St. Gertrud eine Explosion in einer Kühltruhe, verursacht durch einen Feuerwerkskörper. Es gab keine Verletzten, aber Lebensmittel wurden beschädigt. Ein 14-jähriger Jugendlicher soll die Rakete gezündet und in die Truhe geworfen haben. Er wird nun wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz untersucht.

Das Ereignis fand in einem Supermarkt in der Brandenbaumer Landstraße statt. Zu dieser Zeit waren normale Kunden im Laden, die den Markt betraten und verließen, vor den Regalen standen und Lebensmittel in ihre Taschen oder Einkaufswagen legten. Der 14-Jährige störte den friedlichen Alltag:

Nach aktuellen Informationen betrat er gegen 14:30 Uhr den Supermarkt und ging zu den Kühltruhen im Eingangsbereich. Plötzlich zündete der Jugendliche eine Feuerwerksrakete der Klasse F2 ohne Holzstiel an und warf sie in eine Kühltruhe im Eingangsbereich. Der Feuerwerkskörper explodierte in der Truhe und beschädigte zahlreiche Lebensmittel, hauptsächlich Obst. An der Kühltruhe entstanden hitzebedingte Rückstände. Zeugen beobachteten die Szene, hielten den Jungen fest und riefen die Polizei.

Der Teenager verhielt sich gegenüber den alarmierten Beamten des 3. Polizeireviers uneinsichtig und unkooperativ. Es stellte sich heraus, dass er noch eine weitere Feuerwerksrakete bei sich hatte, die beschlagnahmt wurde. Die Polizisten führten dann ein erzieherisches Gespräch mit dem Jungen und übergaben ihn nach der Aufnahme des Sachverhalts an seine Eltern.

Warum der 14-Jährige den Feuerwerkskörper in die Truhe geworfen haben soll, muss nun im Rahmen der Ermittlungen geklärt werden. Gegen den Jungen (Staatsangehörigkeit: Syrisch) wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Zusätzlich muss er aufgrund der beschädigten und unbrauchbaren Lebensmittel sowie möglicher Schäden an der Kühltruhe mit zivilrechtlichen Ansprüchen des geschädigten Supermarktes rechnen.

Quelle: Presseportal

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