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Lübeck: Geldwäsche bei Jugendlichen

Junge Menschen werden als „Finanzagenten“ angeworben, verlieren Geld und machen sich strafbar. Eltern und Jugendliche sollten vor dubiosen Jobangeboten warnen.

Foto: Depositphotos

Kiel (ost)

„Bester Verdienst, wenig Arbeit“: Mit solchen Lockangeboten vermeintlich seriöser Arbeitgeber werden derzeit zunehmend junge Menschen zwischen 17 und 20 Jahren von Kriminellen als sogenannte „Finanzagenten“ angeworben. Was viele nicht wissen: Sie verlieren dabei oftmals nicht nur ihr eigenes Geld, sondern machen sich der Geldwäsche schuldig. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor der Strafverfolgung. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt daher nachdrücklich vor dubiosen Stellenangeboten oder Nebenverdienstmöglichkeiten für „Finanzagenten“, „Treuhandagenten“ oder „Prozessmanager“, die mit leichter Arbeit und hohen Provisionen winken.

Oft sprechen die Täter gezielt jugendliche Opfer an, die sie über Social Media kontaktieren. Die Legenden variieren, das Ziel ist jedoch immer dasselbe: Die Jugendlichen sollen ihr Konto zur Verfügung stellen und dafür Geld erhalten. Ist das erstmal geschehen, übernehmen die Täter die Kontrolle über das Konto und üben massiven Druck auf ihre Opfer aus. Im Fall eines 17-Jährigen aus Rendsburg gingen immer wieder Beträge bis zu mehreren hundert Euro auf seinem Konto ein. Die Täter hoben aber auch 1000 Euro in bar ab und setzten die arglos übergebene EC-Karte des Jugendlichen für diverse Einkäufe ein. Erst die aufmerksamen Eltern, die ungewöhnliche Bewegungen auf dem Konto ihres Sohnes registriert hatten, setzten dem Betrug ein Ende. Der Schaden beläuft sich auf 2.500 Euro. Hinzu kommt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche.

In manchen Fällen werden die jungen „Finanzagenten“ auch über persönliche Kontakte „angefüttert“. So erging es zum Beispiel einem 19-jährigen Auszubildenden aus Lübeck, der sich zunächst keine Gedanken machte, als ihn der Bekannte einer Freundin ansprach und fragte, ob er Geld auf das Konto des jungen Mannes überweisen und sofort wieder in bar abheben könne. Da er selbst nicht mehr viel Geld auf dem Konto hatte, dachte der 19-Jährige, ihm könne dadurch kein eigener Schaden entstehen und übergab zeitweise sogar seine EC-Karte mit PIN. Das für diese „Gefälligkeit“ angebotene Geld konnte er nach eigenen Angaben gut gebrauchen.

Erst als weiterhin regelmäßig mehrere tausend Euro auf sein Konto überwiesen und sofort wieder abgehoben wurden, wurde der Lübecker stutzig. Der neue Bekannte tauchte immer wieder auf, um mit ihm zur Bank zu fahren. Den letzten Anstoß, zur Polizei zu gehen, gab die Geschichte eines anderen „Finanzagenten“, der aussteigen wollte und daraufhin bedroht und geschlagen wurde.

Diese Beispiele zeigen, wie skrupellos und gezielt die Täter agieren. Die Gelder, die über die Konten der „Finanzagenten“ – zumeist ins Ausland – transferiert werden, stammen in der Regel aus weiteren Betrugstaten wie Online-Betrug oder Phishing. Sobald die Opfer dieser vorausgehenden Taten ihre Überweisung widerrufen, bleibt der „Finanzagent“ auf dem Schaden sitzen – denn das Geld ist ja bereits weitergeleitet oder abgehoben worden.

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein rät zur Vorsicht bei schwammig formulierten Jobangeboten ohne genaue Tätigkeitsbeschreibung, die mit einem schnellen Verdienst und wenig Arbeit locken und als einzige Grundvoraussetzung das Vorhandensein eines verfügbaren Bankkontos angeben. Seien Sie auch misstrauisch, wenn der „Arbeitgeber“ nur unter einem Vornamen per WhatsApp erreichbar ist und sein Jobangebot mit Zusätzen wie „100 Prozent legal“ oder „noch am selben Tag Geld erhalten“ ausschmückt. Eltern sollten mit ihren Kindern über diese Betrugsmasche und die damit verbundenen Gefahren sprechen. Geldwäsche ist eine Straftat, die konsequent verfolgt wird – auch wenn die jungen Täter eigentlich auch Opfer sind.

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Schleswig-Holstein für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Schleswig-Holstein stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 2966 Fälle registriert, wovon 815 gelöst wurden. Es gab insgesamt 693 Verdächtige, davon waren 475 männlich, 218 weiblich und 137 nicht-deutsch. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 3254, wobei 935 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 814, darunter 542 Männer, 272 Frauen und 172 nicht-deutsche Personen. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 2.966 3.254
Anzahl der aufgeklärten Fälle 815 935
Anzahl der Verdächtigen 693 814
Anzahl der männlichen Verdächtigen 475 542
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 218 272
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 137 172

Quelle: Bundeskriminalamt

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