Beamte kontrollierten Umschlag von Großtransformatoren mit 280 Tonnen Gewicht. Verstöße gegen Vorschriften festgestellt, Ermittlungen zur Genehmigungspflicht eingeleitet.
Lübeck-Travemünde: Verstöße im Lübecker Hafen
Lübeck (ost)
Am Ende des Monats Mai überwachten Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Lübeck den Transport von zwei großen Transformatoren mit jeweils etwa 280 Tonnen Gewicht an einem Hafenterminal in Lübeck. Dabei wurden mehrere Verstöße gegen die geltenden Vorschriften festgestellt.
Bei dem Einsatz wurde ein Schwerlastkran mit einem Gesamtgewicht von ungefähr 750 Tonnen eingesetzt. Die Gesamtlast pro Hub – einschließlich Kran, Anschlagmitteln und Transformatoren – betrug etwa 1.000 Tonnen. Somit wurde die normale Belastungsgrenze des Hafens deutlich überschritten. Eine erforderliche Genehmigung der Hafenbehörde für diese ungewöhnliche Nutzung konnte jedoch nicht vorgelegt werden.
Aufgrund des wechselhaften bis stürmischen Wetters zum Zeitpunkt des Transports wurde dieser trotz fehlender Dokumente unter besonderer Beobachtung fortgesetzt. Die Wasserschutzpolizei hat daraufhin in Absprache mit der zuständigen Behörde weitere Untersuchungen zur Genehmigungspflicht eingeleitet.
Zusätzlich wurden die Transformatoren als Gefahrgut eingestuft, da sie mit Druckgas gefüllt waren. Die erforderlichen Transportpapiere für den Seetransport fehlten jedoch. Der Kapitän des Frachtschiffs konnte diese nicht vorlegen, da er nach eigenen Angaben nicht über die Gefahrguteigenschaft informiert worden war. Aufgrund dieses Verstoßes wurde eine Geldstrafe verhängt.
Des Weiteren stellte sich heraus, dass der Auftraggeber der Beförderung die erforderlichen Gefahrgutdokumente für den Seetransport nicht ausgestellt hatte. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wurde das Einbringen des Gefahrguts in den Hafen von Lübeck nicht ordnungsgemäß bei der Hafenbehörde gemeldet, was zu weiteren Maßnahmen gegen den Reeder oder Agenten führte.
Die Wasserschutzpolizei betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Wichtigkeit der Einhaltung aller Vorschriften beim Umschlag von Gefahrgut, um die Sicherheit im Hafenbetrieb zu gewährleisten. Verstöße gegen Genehmigungen und Gefahrgutvorschriften werden konsequent geahndet.
Quelle: Presseportal