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Lübeck: Verkehrssperrung in Schönwalde

Die Polizei warnt vor Missachtung des Durchfahrtsverbots. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 50,00 Euro.

Foto: unsplash

Lübeck (ost)

Im Moment ist die Ortsdurchfahrt Schönwalde (L 57) aufgrund von Bauarbeiten vollständig für den Verkehr gesperrt. Es gibt eine zunehmende Anzahl von Fahrern, die das Durchfahrtsverbot ignorieren, was bereits zu gefährlichen Situationen geführt hat. Deshalb halten wir es für notwendig, einen Hinweis der Polizei Schönwalde zu veröffentlichen:

Die Sperrung der Ortsdurchfahrt Schönwalde über die Landesstraße 57 ist durch Hinweisschilder und Verkehrszeichen sowie das Verkehrszeichen 250 gekennzeichnet. Es gilt ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge. Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.

Nach nur einer Woche Sperrung gibt es bedauerlicherweise verschiedene Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an das Durchfahrtsverbot halten, was zu gefährlichen Situationen und der Gefährdung von Bauarbeitern führen kann. Die Polizei teilt mit, dass es zu keiner Zeit erlaubt ist, durch die Baustelle zu fahren, auch wenn dort nicht gearbeitet wird.

Die Polizeibeamten in Schönwalde werden verstärkt überwachen, ob die Verkehrsteilnehmer das Verbot einhalten. Bei Nichteinhaltung können in Einzelfällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 50,00 Euro belegt. Bei vorsätzlicher Begehung, was hier angenommen werden kann, verdoppelt sich die Summe und es entstehen zusätzliche Kosten.

Quelle: Presseportal

nf24