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Lübeck: Zoll kontrolliert Gastronomie und Hotellerie

Sechsmal Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt. Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüfte zahlreiche Betriebe auf Einhaltung gesetzlicher Mindestlohn- und Sozialversicherungspflichten.

Symbolbild, Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Gaststätten- und Hotelgewerbe. Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Kiel, Steinberg, Kappeln, Hohwacht , Schönberg, Lübeck, Bad Oldesloe, Trittau, Ahrensburg, Ratzeburg, Ahrensbök (ost)

Am 19. September 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zahlreiche Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie in Kiel, Steinberg, Kappeln, Hohwacht, Schönberg, Lübeck, Bad Oldesloe, Trittau, Ahrensburg, Ratzeburg und Ahrensbök überprüft.

Das Ziel der Kontrollen war es, sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn und die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eingehalten werden und möglichen illegalen Beschäftigungen oder unrechtmäßigem Sozialleistungsbezug nachzugehen.

„In sechs Fällen ergab sich der Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt, in einem davon zusätzlich auf Urkundenfälschung“, erklärte Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck haben bis in die späten Abendstunden 27 Arbeitgeber kontrolliert und 151 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.

„Sechs Verdachtsfälle auf unerlaubten Aufenthalt – verteilt auf fünf Betriebe. Das zeigt, wie wichtig die Arbeit des Zolls ist. Wir schützen nicht nur Beschäftigte vor Ausbeutung, sondern auch ehrliche Arbeitgeber, die sich an Recht und Gesetz halten. Denn wer korrekt wirtschaftet, darf nicht durch Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung benachteiligt werden“, betonte Oder.

Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in einem engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

„Gerade in der Hotel- und Gaststättenbranche mit ihren typischen Merkmalen wie stark schwankenden Arbeitszeiten und hohem Personaleinsatz stoßen wir regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, wie wichtig regelmäßige Überprüfungen durch die FKS sind“, so Oder abschließend.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch den Zoll trägt entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Quelle: Presseportal

nf24