Am Kieler Hauptbahnhof wurden 10 Messer sichergestellt. Polizeikontrollen zur Reduzierung von Gewaltdelikten verliefen positiv.
Messerverbot am Kieler Hauptbahnhof

Kiel (ost)
Am Freitag (14.11.25) führten Einsatzkräfte der Landes- und Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof Kontrollen bei etwa 100 Personen durch und stellten verschiedene Messer sicher. Der Hintergrund war ein gemeinsamer Schwerpunkteinsatz zur Verringerung von Gewaltdelikten.
Um 15:00 Uhr begannen die gemeinsamen Kontrollen am Kieler Hauptbahnhof. Das Ziel war die Überprüfung des Verbots des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Die Beamten hielten 117 Personen an und identifizierten sie kurzfristig. Insgesamt durchsuchten sie 87 Personen und inspizierten ihr mitgeführtes Gepäck. Die Einsatzkräfte stellten zehn Messer sicher, darunter drei verbotene Einhandmesser und sieben Gebrauchsmesser, und leiteten entsprechende straf- und ordnungswidrige Verfahren ein.
Zusätzlich überprüften die Beamten die Personalien eines Mannes und stellten fest, dass gegen ihn drei Haftbefehle vorlagen. Sie brachten den Mann zur Wache der Bundespolizei. Dort zahlte er die geforderte Geldstrafe von 75 Euro und wurde freigelassen.
Die Kontrollen und die damit verbundene Polizeipräsenz wurden sowohl von den betroffenen Personen als auch von unbeteiligten Reisenden durchweg positiv aufgenommen. Am Samstag wurden die Maßnahmen um 02:00 Uhr beendet.
Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen der Landes- und Bundespolizei und bieten einen erweiterten Handlungsspielraum in Bezug auf die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Bundespolizei hat den Kieler Hauptbahnhof als gefährdetes Objekt mit entsprechenden Kontrollbefugnissen eingestuft. Die Landespolizei Schleswig-Holstein verfügt ebenfalls über erweiterte Kontrollbefugnisse rund um den Kieler Hauptbahnhof. Personen, die sich an diesem Ort befinden, dürfen angehalten und ihre mitgeführten Gegenstände überprüft werden.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Nahverkehr trat am 23.12.2024 durch eine Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft. Ein ähnliches Mitführverbot im Fernverkehr wurde am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt Ausnahmen vom Mitführverbot unter bestimmten Bedingungen. Erlaubt ist das Mitführen von messerfreien Messern, wenn sie nicht sofort zugänglich sind. Personen, die beispielsweise aus beruflichen Gründen ein Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln mitführen müssen, sollten es für den Transport in einem verschlossenen Behälter aufbewahren. Dieser Behälter sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.
Mathias Stöwer – Polizeidirektion Kiel
Quelle: Presseportal








