Das Landgericht München I verurteilte N. T. wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer langen Freiheitsstrafe und ordnete die Einziehung von Millionen an Euro an.
München: Verurteilung wegen Geldwäsche,5 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe – Einziehung von 4,4 Millionen Euro

Köln (ost)
Am 13. Mai 2026 wurde der Angeklagte N. T. von der 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Darüber hinaus ordnete die Strafkammer die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 4.386.160,59 Euro an. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gemäß den Feststellungen der Strafkammer war der Verurteilte über einen längeren Zeitraum in eine internationale Firmenstruktur eingebunden, die Gelder aus einem Lastschriftbetrug in Millionenhöhe in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen sollte. Im Oktober 2023 flossen Gelder in Höhe von rund 10 Millionen Euro ab, wobei ein Teil davon auch auf deutsche Konten transferiert wurde. Die Geldspur wurde über verschiedene in- und ausländische Gesellschaften und Konten verschleiert.
Zur Tatzeit hielt sich der Verurteilte hauptsächlich im Ausland auf, reiste jedoch regelmäßig nach Deutschland. Im Juli 2025 wurde er in Slowenien festgenommen, nach Deutschland ausgeliefert und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
Hintergrund des Verfahrens
Das Ermittlungsverfahren war eng mit den Analyseergebnissen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) verbunden. Seit Oktober 2023 analysierte die FIU die Zahlungsströme aus dem Lastschriftbetrug. Sofortmaßnahmen der FIU führten zur Sicherung von rund 2,48 Millionen Euro; ein Teil davon konnte durch internationale Zusammenarbeit gesichert werden. Die Finanzströme und Verflechtungen des Netzwerks waren ein zentraler Aspekt der Hauptverhandlung, was zu der Annahme einer bandenmäßigen Begehung führte.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte des Komplexes dauern an.
Quelle: Presseportal








