Verkehrsüberwachung der Polizeidirektion Neumünster arbeitet vorbildlich zusammen auf der BAB 7. Zwei überladene Kleintransporter werden gestoppt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Neumünster: Engmaschiges Kontrollnetz der Verkehrsüberwachung

Bundesautobahn 7/ Kreis Rendsburg-Eckernförde (ost)
Zu Beginn dieser Woche (Mo., 16.02.2026) arbeitete die Verkehrsüberwachung der Polizeidirektion Neumünster auf der Autobahn A7 vorbildlich zusammen.
1. Szene: Erst um 10.09 Uhr wurde ein dänischer Kleintransporter (3,5 t) vom Fachdienst Bezirk des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers auf der A7 am Rastplatz Hüttener Berge einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Transporter war mit zwei ungesicherten, großvolumigen und schweren Transportboxen für Luft- und Raumfahrtkomponenten beladen. Aufgrund des überladenen Eindrucks wogen die Polizisten das Fahrzeug vor Ort. Die Wägung ergab eine Überladung von 22 %. Es wurde angeordnet, dass eine der Boxen entladen werden musste. Der Umladevorgang auf einen zweiten Kleintransporter, der vom Unternehmer gerufen wurde, wurde von den Kollegen überwacht und die Weiterfahrt erst nach Genehmigung fortgesetzt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. So weit, so normal in der Verkehrsüberwachung.
2. Szene: Auch der Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster hatte ein geschultes Auge und kontrollierte wenige Stunden später und einige Kilometer weiter einen offensichtlich überladenen dänischen Kleintransporter auf dem Rastplatz Aalbek bei Neumünster. Bei der obligatorischen Dokumentenprüfung fiel den eingesetzten Polizeibeamten ein Protokoll des Fachdienstes Bezirk auf, das auf eine Wägung vor wenigen Stunden hinwies. Hatten sich die Kollegen in ihrem Verdacht geirrt und war der Transporter gar nicht überladen? Nein! Der Transporter war erneut mit der gleichen Ladung beladen wie bei der vorherigen Kontrolle. Hoher Preis- und Margendruck sowie vergleichsweise moderate Bußgelder in Deutschland hatten den Unternehmer offensichtlich dazu veranlasst, den Fahrer anzuweisen, die ursprüngliche Ladung wieder aufzunehmen und absichtlich überladen weiterzufahren. Das Ziel war Bremen. Durch den Fachdienst Bezirk wird nun nicht nur ein umfangreiches Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, bei dem sich das Bußgeld durch die Absicht verdoppelt, sondern auch ein sogenanntes Vermögensabschöpfungsverfahren, bei dem dem Transporteur der erzielte Gewinn von ca. 600 EUR durch die Bußgeldstelle abgeschöpft wird.
Schiebetür im Arm
Einen Tag später, am 17.02.2026, 13.30 Uhr kontrollierten die Verkehrspolizisten vom Fachdienst Bezirk des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers erneut auf der A7. Diesmal fiel ihnen ein ukrainischer Kleinbus auf, der in Richtung Süden unterwegs war. Bei der ersten Verkehrskontrolle auf dem Rastplatz Dätgen machte insbesondere der technische Zustand einen schlechten Eindruck, sodass die Kontrolleure eine genaue Untersuchung durch einen Sachverständigen der DEKRA Neumünster anordneten. Angekommen auf dem Prüfstützpunkt, öffnete einer der Polizeibeamten die seitliche Schiebetür, die er sofort „im Arm“ hatte, da eine Verriegelung defekt war. Nur zu dritt gelang es ihnen, sie wieder einzuhängen. Ein sehr schlechter Start für eine technische Untersuchung. Der Kfz-Sachverständige war erstaunt, als er das Fahrzeug inspizierte, und stellte am Ende 30 erhebliche Mängel und einen verkehrsunsicheren Zustand fest. Eine Klapperkiste, wie sie im Buche steht. Die Beamten untersagten die weitere Teilnahme am Straßenverkehr und stellten die Kennzeichen des Fahrzeugs sicher. Da der Halter gleichzeitig der Beifahrer war, kündigte er bereits vor Ort an, dass ein Bekannter das Fahrzeug auf einem Anhänger zurück in die Ukraine bringen werde. Die Kennzeichen hingegen nehmen einen anderen Weg: über die Zulassungsstelle Rendsburg zum Kraftfahrt-Bundesamt und zurück in die Ukraine. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet, und es wurde auch ein Bericht an den Zoll erstellt wegen eines aufenthaltsrechtlichen Verstoßes einer Mitfahrerin.
Constanze Becker
Quelle: Presseportal








