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Neumünster: Neues Versicherungsjahr ab 1. März

Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 1. März benötigen Roller und E-Scooter ein neues Versicherungskennzeichen. Alte Kennzeichen sind abgelaufen und müssen ersetzt werden.

Foto: unsplash

Neumünster (ost)

Zum Start des neuen Versicherungsjahres am 1. März informiert die Polizeidirektion Neumünster darüber, dass viele Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen benötigen. Besonders betroffen sind Roller, Mofas und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter.

Die bisherigen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit zum Ende des Monats Februar. Ab dem 1. März dürfen entsprechende Fahrzeuge nur noch mit dem neuen, gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die aktuelle Kennzeichenfarbe ändert sich jährlich und ist leicht erkennbar. Für das Versicherungsjahr 2026 wechselt die Farbe von grün auf schwarz.

Wer mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, begeht eine Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz.

In den kommenden Wochen wird die Polizeidirektion Neumünster verstärkt Kontrollen durchführen und dabei besonders auf den gültigen Versicherungsschutz von Rollern und E-Scootern achten. Das Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und alle Verkehrsteilnehmer für die Wichtigkeit eines vorhandenen Versicherungsschutzes zu sensibilisieren.

Fahrzeughalter werden gebeten, rechtzeitig für ein neues Versicherungskennzeichen zu sorgen und dieses korrekt am Fahrzeug anzubringen. Bei Fragen steht die örtlich zuständige Polizeidienststelle zur Verfügung.

Polizeidirektion Neumünster

Constanze Becker

Quelle: Presseportal

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