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Ortschaft: Elektrokleinstfahrzeug ohne Versicherung unterwegs

Ein Mann wurde mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne Versicherung auf dem Gehweg erwischt. Er muss nun mit einem Strafverfahren rechnen.

Elektrokleinstfahrzeug ohne Kennzeichen kontrolliert. Foto Bundespolizei
Foto: Presseportal.de

Husum/Bredstedt (ost)

Am Samstagmorgen bemerkte eine Streife der Bundespolizei in Horstedt einen ungewöhnlichen Radfahrer. Ein Mann fuhr auf dem Gehweg, ohne in die Pedale zu treten.

Bei der Überprüfung des 37-jährigen Rumänen stellten die Beamten fest, dass sein Fahrrad ein Elektrokleinstfahrzeug war. Diese Fahrzeuge haben einen elektrischen Antrieb und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, die durch einen Hebel am Lenker betrieben werden.

Ein solches Fahrzeug darf nur mit einem gültigen Versicherungsaufkleber auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Dies war hier offensichtlich nicht der Fall. Am Fahrzeug war kein Versicherungsaufkleber angebracht.

Der Mann erklärte den Bundespolizisten auf Nachfrage, dass er das Fahrrad bei Amazon gekauft habe und sich nicht bewusst war, dass er eine entsprechende Versicherung abschließen muss.

Da der Rumäne das Fahrzeug ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt hatte, droht ihm nun ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und er wurde darauf hingewiesen, dass er das Fahrzeug erst wieder benutzen darf, wenn es ordnungsgemäß versichert ist.

Die Landespolizei warnt in diesem Zusammenhang „Erst versichern, dann losfahren!“ Wer kein Versicherung für sein Elektrokleinstfahrzeug abschließt, macht sich strafbar. Im Falle eines Unfalls, insbesondere mit Personenschäden, können hohe Kosten für den Fahrzeugnutzer entstehen, wenn kein angemessener Versicherungsschutz besteht.

Quelle: Presseportal

nf24