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Osterfest 2024: Tipps und Hinweise für sicheres Feiern

Vor dem Osterfeuer: Informieren Sie sich über Anmeldepflichten und Sicherheitsvorkehrungen. Feiern Sie verantwortungsbewusst und beachten Sie örtliche Regelungen.

Ostern 2024
Foto: Presseportal.de

Bad Segeberg (ost)

Das Osterfest wird in diesem Jahr vom 29.03. (Karfreitag) bis 01.04.2024 (Ostermontag) gefeiert. An vielen Orten werden zu dieser Zeit auch wieder Osterfeuer entzündet.

Die Osterfeuer gehören zu den sogenannten Brauchtumsfeuern, die nur am Osterwochenende von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Privatpersonen abgehalten werden dürfen. Diese Art von Brauchtumsfeuern fällt nicht unter die Pflanzenabfallverordnung oder die Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen. Es gelten die örtlichen Vorschriften der Kommunen.

Vor dem Osterfeuer: Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob Sie Ihr Osterfeuer anmelden müssen. Der NOTRUF 112 nimmt keine Anmeldungen entgegen oder genehmigt diese. Wenn durch Dritte ein Notruf abgesetzt wird, kann dies zu einem Feuerwehreinsatz führen! Kleine Lagerfeuer, Feuerkörbe oder kleine Feuerstellen sind hiervon ausgenommen. Achten Sie darauf, dass die Tier- und Pflanzenwelt sowie Nachbargebäude ausreichend geschützt sind. Osterfeuer und damit verbundene Veranstaltungen sind innerhalb von Naturschutzgebieten und den Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten verboten. Das Gleiche gilt, wenn das Feuer in der Nähe von Reetdachhäusern, Wald- und Moorgebieten sowie Heideflächen stattfinden soll.

Untergrund

Entzünden Sie Ihr Osterfeuer am besten auf sandigem oder versiegeltem Boden. Die Bodendecke auf Wiesen, Hängen und Böschungen darf nicht verbrannt werden! Wenn das nicht möglich ist, sollte der Boden vorher ausreichend gewässert werden.

Während des Osterfeuers

Was darf verbrannt werden?

Das Brennmaterial darf zwischen dem 01.03. und 30.09. nicht geschnitten werden, um Knicks, Bäume, Hecken und Büsche zu schonen (Bundesnaturschutzgesetz).

Sorgen Sie für ausreichende Sicherheit!

Am Tag nach dem Osterfeuer

Zum Wohle aller sollte der Abbrennplatz gemäß den Vorgaben der Genehmigungsstelle gereinigt werden.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage. Die Freiwilligen Feuerwehren sind auch an den Osterfeiertagen im Notfall rund um die Uhr für Sie da.

Kontakt:

Kreisfeuerwehrverband Segeberg
stellv. Kreispressewart
Nils Schöning
E-Mail: n.schoening@kfv-segeberg.de

Kreisfeuerwehrverband Segeberg
– Pressestelle –
Hamburger Strasse 117
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/95-68-39
E-Mail: presse@kfv-segeberg.de
www.kfv-segeberg.org

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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