Polizeibeamte stoppten einen Radfahrer auf einem manipulierten Pedelec in Ammersbek. Dem Mann droht ein Ermittlungsverfahren.
Polizei stoppt E-Bike in Ammersbek

Ratzeburg (ost)
12.08.2026 | Bezirk Stormarn | 11.08.2026 | Ammersbek
Beamte der Polizei stoppten am Dienstagmorgen einen Radfahrer auf einem offensichtlich manipulierten Pedelec. Dem Mann droht nun ein Ermittlungsverfahren.
Während er auf dem Weg zur Arbeit war, wurde ein Polizist, der mit seinem Pedelec, umgangssprachlich auch E-Bike genannt, auf der Lübecker Straße in Ammersbek unterwegs war, von einem Mann auf einem Elektrorad überholt. Sofort hatte der Beamte den Verdacht, dass etwas nicht stimmte. Der Überholende schien deutlich schneller als 25 km/h zu fahren. Am Fahrrad war jedoch kein Versicherungskennzeichen angebracht. Der Beamte informierte umgehend seine diensthabenden Kollegen, die den Radfahrer vor der Polizeistation Ammersbek stoppten und einer Kontrolle unterzogen. Bei dem Mann handelte es sich um einen 44-jährigen Deutschen aus dem Kreis Stormarn. Tatsächlich erhielten die Beamten während der Kontrolle Hinweise auf eine mögliche technische Manipulation des Fahrrads, die dazu geführt haben könnte, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit unerlaubt erhöht wurde. Das Zweirad verfügte nicht über den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz und durfte in diesem Zustand nicht betrieben werden. Dem Mann droht nun ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Das Angebot an zweirädrigen Fahrzeugen mit Elektromotorunterstützung ist mittlerweile so vielfältig, dass Verbraucher schnell den Überblick verlieren können. Grundsätzlich gibt es technisch und rechtlich klare Unterschiede zwischen Pedelecs und sogenannten S-Pedelecs.
Bei einem Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer oder die Fahrerin beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Danach schaltet sich die Motorunterstützung ab. Rechtlich gesehen gelten für Pedelecs die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für normale Fahrräder ohne Motorunterstützung. Es ist keine Fahrerlaubnis, kein Kennzeichen und keine Versicherung erforderlich. Außerdem gibt es kein Mindestalter für die Nutzung. Pedelecs sollten, sofern vorhanden, auf Radwegen gefahren werden. Es besteht keine Helmpflicht – die Polizei empfiehlt jedoch dringend das Tragen eines Helms.
S-Pedelecs verfügen über einen deutlich stärkeren Motor, der bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt, und sie gelten rechtlich als Kleinkrafträder. Die technischen Komponenten, wie Bremsen, sind auf die höhere Motorleistung abgestimmt. Für S-Pedelecs ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Außerdem besteht eine Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge. Sie benötigen auch ein eigenes Versicherungskennzeichen. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 16 Jahre. S-Pedelecs dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden; sie müssen auf der Straße fahren. Außerdem ist das Tragen eines speziell genormten Helms Pflicht.
Durch unsachgemäße Nutzung oder Manipulationen, beispielsweise um bei einem Pedelec über die 25 km/h hinaus Motorunterstützung zu erhalten, können Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Pedelecs – und damit auch Bremsen, Motor, Rahmen usw. – sind vom jeweiligen Hersteller für eine Unterstützung bis 25 km/h ausgelegt und die technischen Komponenten sind genau darauf abgestimmt. Unerlaubtes Tuning kann dazu führen, dass der Motor bei hoher Belastung überhitzt, die Bremsen nicht richtig funktionieren oder im schlimmsten Fall tragende Teile brechen. Schwere Unfälle können die Folge sein. Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Elektrofahrrads über die geltenden Bestimmungen und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Schleswig-Holstein im Jahr 2023 zeigt insgesamt 32.794 Unfälle. Davon endeten 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden waren 1.230, was 3,75% entspricht. 292 Unfälle (0,89%) wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 (85,13%). Innerorts ereigneten sich 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Tote, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 32.794 |
| Unfälle mit Personenschaden | 3.356 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.230 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 292 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 27.916 |
| Ortslage – innerorts | 2.829 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 1.003 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 400 |
| Getötete | 34 |
| Schwerverletzte | 611 |
| Leichtverletzte | 3.587 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








