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Preetz: Präventionshinweise nach E-Scooter Unfall

Nach einem Unfall mit zwei verletzten Jugendlichen werden wichtige Tipps zur sicheren Nutzung von E-Scootern gegeben.

Foto: Depositphotos

Kiel/ Kreis Plön (ost)

Schon am Freitagmorgen, dem 17.07.2026, ereignete sich in Preetz ein Verkehrsunfall mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter). Zwei Jugendliche wurden mit teilweise schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

Am Freitag um 10:30 Uhr fuhren zwei 14-jährige Jungen in Preetz auf einem E-Scooter die Wakendorfer Straße in Richtung Wakendorf. Gemäß dem Mitfahrer verlor der Fahrer auf Höhe der Straße Hohenkamp die Kontrolle über seinen Scooter, woraufhin die beiden Jungen stürzten. Keiner von beiden trug einen Helm. Der Fahrer wurde mit schweren Kopfverletzungen und einem Armbruch in ein Krankenhaus in Kiel gebracht. Der Mitfahrer verletzte sich leicht und wurde ebenfalls ins Krankenhaus gebracht.

Die Polizeikräfte stellten fest, dass der E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h hat und daher nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Sie ermitteln nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

Wir möchten diesen Vorfall nutzen, um relevante Informationen zur sicheren Nutzung von E-Scootern zusammenzufassen:

Versicherung und Zulassung

E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge, daher besteht eine Versicherungspflicht und eine Betriebserlaubnis ist erforderlich. Bei Nichtbeachtung drohen Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren.

keine Helmpflicht

Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht für die Nutzung von E-Scootern. Dennoch können auch bei langsamen Stürzen schwerwiegende (Kopf-)Verletzungen auftreten, weshalb die Polizei das Tragen eines Helms dringend empfiehlt.

keine Fahrerlaubnis

Es ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, um einen E-Scooter zu fahren. Benutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Beachten Sie: Viele Leihfirmen haben ein Mindestalter von 18 Jahren in ihren Nutzungsbedingungen festgelegt.

Gehweg ist verboten

E-Scooter müssen auf dem Radweg fahren. Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss auf der Straße gefahren werden. Das Fahren nebeneinander ist nicht erlaubt, und beim Abbiegen muss entweder ein Handzeichen gegeben oder der Blinker verwendet werden.

Personenanzahl

Ein E-Scooter darf nur von einer Person benutzt werden!

kein Alkohol

Die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren gelten auch für das Fahren mit dem E-Scooter. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Personen unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit!

Handynutzung

Wie beim Autofahren gilt auch hier: Hände weg vom Handy oder Smartphone! Andernfalls drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Höchstgeschwindigkeit max. 20km/h

Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt. Ist diese höher, ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und es drohen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.

Alina Kelbing, Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 32.794 Verkehrsunfälle. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, das sind 3,75%. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen registriert, was 0,89% entspricht. Die meisten Unfälle, nämlich 27.916, waren Übrige Sachschadensunfälle, was 85,13% ausmacht. Innerorts ereigneten sich 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 32.794
Unfälle mit Personenschaden 3.356
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.230
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 292
Übrige Sachschadensunfälle 27.916
Ortslage – innerorts 2.829
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 1.003
Ortslage – auf Autobahnen 400
Getötete 34
Schwerverletzte 611
Leichtverletzte 3.587

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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