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Preetz: Verkehrskontrollen in Lehmkuhlen

Polizei ahndet Verstöße gegen Durchfahrtsbeschränkungen mit Bußgeldern. Kontrollen auf Schleichwegen und Nebenstrecken zur B76.

Foto: Depositphotos

Kreis Plön (ost)

Am gestrigen Tag haben Polizisten Verkehrskontrollen in der Gegend von Lehmkuhlen durchgeführt. Seit der Sperrung der Bundesstraße 76 (B76) gelten dort spezielle Durchfahrtsbeschränkungen. Vier Fahrer müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.

Am Donnerstag (12. März 2026) haben Einsatzkräfte der Polizeistation Preetz zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr den Verkehr auf der Kreisstraße 25 (K25) in Lehmkuhlen kontrolliert. Auf diesem Abschnitt gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aufgrund von Verkehrszeichen. In dieser Zeit wurden insgesamt fünf Lastwagen festgestellt. Nur einer der Fahrer hatte eine Ausnahmegenehmigung und durfte weiterfahren. Die anderen vier Fahrer wurden mit Bußgeldverfahren belegt. Sie mussten umkehren und zur Bundesstraße 76 (B76) zurückfahren. Die Zuwiderhandlung gegen das Fahrverbot wird in diesen Fällen mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet.

Zwischen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr wurden Kontrollen im Lassabeker Weg durchgeführt. Dort gilt aufgrund von Verkehrszeichen ein Einfahrverbot für Fahrzeuge. Ausgenommen sind Anwohner und Radfahrer. Innerhalb einer halben Stunde wurden sechs Autos auf dieser Strecke festgestellt. Drei Fahrer kehrten um, bevor sie den Kontrollpunkt erreichten. Die anderen drei Fahrer waren unrechtmäßig unterwegs. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Zuwiderhandlung gegen das Einfahrverbot wird in diesen Fällen mit einem Verwarngeld von 50 Euro geahndet.

Seit der Sperrung der B76 und der Einrichtung der offiziellen Umleitungsstrecke überwachen das Polizeirevier Plön, die Polizeistation Preetz und das Polizeibezirksrevier Kiel die Einhaltung der Verkehrszeichen, insbesondere auf den Nebenstraßen und Schleichwegen, und ahnden Verstöße. Wir bitten alle Fahrer, keine Schleichwege zu benutzen und die geltenden Schilder zu befolgen. Dadurch wird die Rücksichtnahme auf die Anwohner in den betroffenen Ortschaften gewährleistet. Außerdem wird die Straßenabnutzung, insbesondere bei Schleichwegen, auf diese Weise minimiert.

Die Polizei steht im Rahmen der B76-Sperrung in ständigem Austausch mit den beteiligten Ämtern und Behörden und wird in Zukunft weitere Verkehrskontrollen durchführen.

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen werden Ausnahmegenehmigungen für das Befahren bestimmter Streckenabschnitte erteilt. Diese können bei der Kreisverwaltung in Plön beantragt werden.

Mathias Stöwer – Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Schleswig-Holstein im Jahr 2023 zeigt insgesamt 32.794 Unfälle. Davon endeten 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, was 3,75% aller Unfälle entspricht. Bei 292 Unfällen (0,89%) war der Einfluss berauschender Mittel im Spiel. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 Fälle (85,13%). Innerorts ereigneten sich 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 32.794
Unfälle mit Personenschaden 3.356
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.230
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 292
Übrige Sachschadensunfälle 27.916
Ortslage – innerorts 2.829
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 1.003
Ortslage – auf Autobahnen 400
Getötete 34
Schwerverletzte 611
Leichtverletzte 3.587

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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