Am 03.11.2026 kontrollierte die Bundespolizei einen aus Dänemark kommenden 45-jährigen Syrer mit abgelaufenen Dokumenten und gefälschtem Führerschein. Ihn erwarten Strafverfahren und eine 48-monatige Wiedereinreisesperre.
Puttgarden/Fehmarn: Einreiseversuch über Puttgarden endet mit Zurückschiebung nach Schweden

Puttgarden/Fehmarn (ost)
Ein Mann versuchte am 03.11.2026, unerlaubt aus Dänemark über den Fährhafen Puttgarden nach Deutschland einzureisen. Nach seiner Feststellung wurde er unmittelbar nach Schweden zurückgeschoben.
Bei der Grenzüberwachung überprüften Bundespolizisten am 03.11.2026 gegen 12:30 Uhr einen Bus eines international tätigen Reiseunternehmens, der mit dem Fährschiff aus Dänemark gekommen war. Dabei trafen sie auf einen 45-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der sich lediglich mit einem abgelaufenen schwedischen Reiseausweis und einem ebenfalls abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitel auswies. Daher bestand der Verdacht, dass er unerlaubt nach Deutschland eingereist war und sich dort unerlaubt aufhielt. Bei der weiteren Kontrolle fanden die Beamten außerdem einen wegen Zeitablaufs ungültigen syrischen Reisepass und einen internationalen syrischen Führerschein. Eine eingehende Prüfung ergab, dass der Führerschein eine Totalfälschung war; er wurde sichergestellt.
Über die Kontaktdienststelle wurde bei den schwedischen Behörden in Erfahrung gebracht, dass sich der Syrer legal in Schweden aufhält und zur Rückkehr dorthin berechtigt ist. Nachdem ein Fährticket gebucht worden war, brachte man den Mann nach Lübeck-Travemünde. Von dort wurde er um 22:45 Uhr auf dem Seeweg direkt nach Schweden zurückgeschoben.
Gegen den Syrer wurde eine 48-monatige Wiedereinreisesperre verhängt. Zudem erwarten ihn Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, wegen Urkundenfälschung beziehungsweise wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise.
André Fischer – Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Kiel
Quelle: Presseportal








