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Puttgarden/Fehmarn: Passersatz für den Sohn – Haftbefehl für den Vater

Ein Mann musste seinen Antrag auf Passersatz für seinen Sohn zurückstellen, da er selbst per Haftbefehl gesucht wurde. Der Vater konnte die Geldstrafe vor Ort begleichen und entging somit einer Haftstrafe.

Foto: unsplash

Puttgarden/Fehmarn (ost)

Ein Mann erschien am 02.07.2026 auf dem Bundespolizeirevier in Puttgarden/Fehmarn. Sein Antrag auf einen Ersatzpass für seinen Sohn musste jedoch warten, da er selbst per Haftbefehl gesucht wurde.

Am Donnerstag, dem 02.07.2026, gegen 11:30 Uhr, tauchte ein 29-jähriger Deutscher auf dem Bundespolizeirevier in Puttgarden auf, das zur Bundespolizeiinspektion Kiel gehört. Er beantragte einen Reiseausweis als Passersatz für seinen 7-jährigen Sohn, um nach Dänemark zu reisen. Für den Sohn lag nur eine Geburtsurkunde vor, die jedoch kein gültiges Dokument für die Grenzüberquerung war. Während der Überprüfung der Personalien des Vaters im Fahndungssystem wurde ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft in Brandenburg entdeckt. Er wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Diese Haftstrafe konnte durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von knapp 700,- EUR vermieden werden. Der Vater konnte die geforderte Summe vor Ort bezahlen und entging somit der Haftstrafe. Anschließend wurde auch für den Sohn der erforderliche Passersatz ausgestellt, und die beiden konnten gegen 12:30 Uhr nach einem kurzen Schreckmoment ihre Reise nach Dänemark fortsetzen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Quelle: Presseportal

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