Ein Schwerlastüberwachungsteam kontrollierte einen Schwertransport ohne gültige Erlaubnis. Das Unternehmen versuchte die Beamten zu täuschen, was zur Untersagung der Weiterfahrt führte.
Rendsburg / A7: Schwertransportkontrolle auf der A7

Rendsburg / A7 (ost)
1. Ein Schwertransport ohne gültige § 29 StVO Erlaubnis wurde auf der A7 kontrolliert. Der Unternehmer versuchte, die Beamten zu täuschen, aber die Kontrollbeamten entlarvten den Trick.
Am 21.01.25 um 10.00 Uhr überprüfte ein Schwerlastüberwachungsteam des PABR Mitte FD Bezirk Schwerlast und Gefahrgutdienst einen Schwertransport mit Begleitfahrzeug auf der BAB 7 Rifa HH, PP HB West. Der Fahrer zeigte den Beamten mehrere Erlaubnisse vor, um ihre Fachkenntnisse zu testen. Es stellte sich heraus, dass keine der vorgelegten Erlaubnisse zur Kennzeichenkombination des Transportes passte. Erst nach langen Diskussionen und Recherchen präsentierte das Unternehmen eine Erlaubnisänderung, die zur Kombination passte.
Die Beamten konnten schnell feststellen, dass die Erlaubnis erst um 11.00 Uhr beantragt wurde. Zum Zeitpunkt der Kontrolle und des Startzeitpunkts der Fahrt lag also keine gültige Erlaubnis vor. Eine Nebenbeteiligung der Firma am Ordnungswidrigkeitenverfahren des Fahrers wurde empfohlen.
Das Unternehmen plante eine Weiterfahrt mit der neuen Erlaubnis, aber die Beamten entlarvten erneut den Betrug. Bei einer Wägung vor Ort wurde eine Überladung festgestellt, wodurch die neu ausgestellte § 29 Erlaubnis abgelehnt wurde. Die Weiterfahrt wurde von der Polizei untersagt.
Der Fahrer muss mit einem Bußgeld von 60 Euro gemäß § 29 StVO, § 31d StVZO und einem Punkt bei KBA rechnen. Das verantwortliche Unternehmen erhält einen Einziehungsbescheid über ca. 7.500 EUR.
2. In Rendsburg wurde eine Höhenkontrolle ausgelöst. Beamte der Fachdienststelle PABR Mitte FD Bezirk, Schwerlast- und Gefahrgutdienst wurden aktiviert, um den Fall zu bearbeiten. Bei der Schwerlastkontrolle stellten die Beamten fest, dass ein Autotransporter beladen mit 4 Neufahrzeugen aus Slowenien aufgrund eines Dispositionsfehlers die gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen nicht einhielt.
Die festgestellte Höhe von 4,16 m (erlaubt sind 4 m) war vermutlich nicht einmal die tatsächliche Fahrzeughöhe zum Zeitpunkt der Kontrolle. Der Fahrer konnte vor dem Eintreffen der Polizei Änderungen an der Ladeebene vornehmen. Das Fahrzeug war voraussichtlich über 4,25 m hoch.
Die gesamte Fahrt von Slowenien nach Rendsburg wurde als unrechtmäßig eingestuft. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Fahrer eingeleitet. Die Polizei schätzt den Einziehungsbescheid auf ca. 1600 EUR. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Sönke Petersen
Quelle: Presseportal








