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Rendsburg: Flucht auf E-Scooter nach Unfall

Zwei Kinder flüchten vor der Polizei auf einem E-Scooter, nachdem der Fahrer die Kontrolle verlor und seine Mitfahrerin verletzt wurde.

Foto: Depositphotos

Rendsburg (ost)

Am Nachmittag des 31.03.26 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem E-Scooter auf der Loher Straße in Rendsburg, als der 13-jährige syrische Fahrer versuchte, einer Polizeikontrolle zu entkommen. Zuvor waren der Fahrer und seine Mitfahrerin bereits gefallen.

Um etwa 15:00 Uhr bemerkten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Mitte, Fachdienst Bezirk, auf dem Radweg einen E-Scooter mit zwei Insassen. Der Fahrer ignorierte mehrmals die Anhaltesignale der Polizei und beschleunigte stark, um der Kontrolle zu entkommen. Vor dem Kreisverkehr beim “Eider Park” verlor der Fahrer die Kontrolle über den E-Scooter. Beide Kinder stürzten, wobei die Mitfahrerin sich am Handgelenk verletzte und später zur Behandlung in die Schönklinik gebracht wurde.

Der Fahrer verletzte sich ebenfalls, konnte jedoch zunächst weiterfahren, wurde aber kurz darauf auf einem verlassenen Gewerbegrundstück von Beamten des Polizeireviers Rendsburg entdeckt. Auch er wurde zur Behandlung seiner leichten Verletzungen in die Schönklinik gebracht.

Anschließend informierte die Polizei die Eltern der Kinder. Dabei stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht über eine gültige Versicherung verfügte. Die Mutter des Fahrers zeigte den Beamten ein offensichtlich gefälschtes Versicherungskennzeichen.

Der E-Scooter wurde beschlagnahmt. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein “Race-Modus” aktiviert war. In diesem Modus erreicht das Modell eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h – weit über der erlaubten Geschwindigkeit für E-Scooter. Unabhängig vom Modus: Dieses Fahrzeug besitzt keine Betriebserlaubnis. Daher wurden entsprechende Straf- und Bußgeldverfahren gegen die Mutter des Fahrers und Eigentümerin des E-Scooters eingeleitet.

Die Polizei betont, dass E-Scooter bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zwar ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Allerdings nur mit gültiger Versicherung, Betriebserlaubnis und nur einem Fahrer, der die Verkehrsregeln kennt und einhält.

Mit freundlichen Grüßen

Fynn Ballke

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 32.794 Verkehrsunfälle. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, was 3,75% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 292 Fällen, also 0,89%, vergleichsweise selten. Die meisten Unfälle (85,13%) waren Übrige Sachschadensunfälle mit insgesamt 27.916 Fällen. Innerorts gab es 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 32.794
Unfälle mit Personenschaden 3.356
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.230
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 292
Übrige Sachschadensunfälle 27.916
Ortslage – innerorts 2.829
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 1.003
Ortslage – auf Autobahnen 400
Getötete 34
Schwerverletzte 611
Leichtverletzte 3.587

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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