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Rendsburg: Motorradstreife stoppt stark getuntes Kleinkraftrad in Achterwehr

In der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierte eine Kradstreife ein Kleinkraftrad mit erheblichen Mängeln und technischen Veränderungen, dessen Betriebserlaubnis erloschen war.

Kleinkraftrad bei der Verkehrskontrolle
Foto: Presseportal.de

Achterwehr (ost)

In der Nacht vom Samstag, den 11. Juli, auf den Sonntag, den 12. Juli 2026, führte eine Motorradstreife eine Kontrolle an einem Kleinkraftrad durch, bei dem festgestellt wurde, dass erhebliche Mängel und technische Veränderungen vorlagen, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen war.

In der Nacht vom 11.07.2026 zum 12.07.2026 überprüfte eine Streife des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Fachdienst Bezirk aus Rendsburg drei zusammen fahrende Zweiräder. Kontrolliert wurden ein Motorrad mit 350 cm³, ein Leichtkraftrad mit 125 cm³ und ein Kleinkraftrad der Marke Zündapp mit 50 cm³ aus dem Baujahr 1980. Schon die Zusammensetzung der Gruppe war ungewöhnlich: Während die beiden größeren Maschinen problemlos schnell fahren durften, hätte die Zündapp aufgrund ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eigentlich schnell den Anschluss verlieren müssen.

Bereits während der Überprüfung stellten die Beamten am Kleinkraftrad zahlreiche technische Veränderungen fest, die auf eine erhebliche Leistungssteigerung hindeuteten. Es wurden unter anderem ein nicht genehmigter Crosslenker, eine nicht genehmigte Scheibenbremsanlage, ein Schnellgasgriff, ein Tuningzylinder, ein Tuningvergaser, eine manipulierte Abgasanlage und eine geänderte Übersetzung verbaut. Zusätzlich gab es erhebliche Mängel: Der vorgeschriebene Rückspiegel fehlte, der Hinterreifen war abgefahren und sämtliche Befestigungsschrauben des hinteren Kettenrades waren locker.

Es bestand daher der Verdacht, dass die Betriebserlaubnis erloschen war und das Fahrzeug deutlich schneller als die erlaubten 40 km/h fahren konnte. Da der 18-jährige Fahrzeugführer nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM (bis 45 km/h) war, ergab sich zudem der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das Kleinkraftrad wurde zur Beweissicherung sichergestellt und zum Gelände des Fachdienstes in Rendsburg gebracht. Die anschließende Überprüfung mit einem Rollenprüfstand am nächsten Tag ergab ein Ergebnis, das selbst für erfahrene Beamte ungewöhnlich war: eine Höchstgeschwindigkeit von 118 km/h, ein Wert, der bei einem Fahrzeug in diesem technischen Zustand ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellte.

Gegen den 18-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch gegen den Halter wird strafrechtlich ermittelt, da er das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zugelassen haben soll. Zudem werden gegen beide Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der technischen Veränderungen und Mängel geprüft.

Mira Grunicke – Pressesprecherin PD Neumünster

Quelle: Presseportal

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