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Roter Diesel im Tank entdeckt, Zoll kontrolliert Motoryacht in Kiel

Der Zoll entdeckte rund 5.000 Liter steuerbegünstigten Kraftstoff auf einer Motoryacht im Kieler Hafen und leitete ein Steuerstrafverfahren ein.

Symbolbild des Hauptzollamts Kiel Quelle: HZA Kiel Symbolbild darf für mediale Zwecke verwendet werden.
Foto: Presseportal.de

Kiel, Lübeck, Heiligenhafen, Puttgarden, Rendsburg (ost)

Der Zoll verstärkt die Kontrolle von Sportbooten und Yachten in den Häfen zu Beginn der Wassersportsaison. Am 3. März 2026 entdeckten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel in einer Motoryacht im Kieler Hafen etwa 5.000 Liter steuerbegünstigten Kraftstoff im Tank.

Aufgrund der unzulässigen Verwendung des Gasöls leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein und setzten die Energiesteuer in Höhe von rund 4.857 Euro fest.

Im Kieler Hafen kontrollierten die Zollbeamten das Schiff, das unter ausländischer Flagge fuhr, am Vormittag. Der 39-jährige deutsche Kapitän gab an, die Motoryacht im Auftrag eines Unternehmens nach Südeuropa zu überführen.

Während der Kontrolle entnahmen die Einsatzkräfte eine Probe aus dem Kraftstofftank, wobei die auffällige Rotfärbung sofort ins Auge fiel.

„Die rote Färbung ist kein Zufall: Steuerbegünstigtes Gasöl wird bewusst eingefärbt, damit es bei Kontrollen sofort erkennbar ist. Dieser Kraftstoff ist nur für bestimmte Zwecke vorgesehen und darf in Motoryachten grundsätzlich nicht verwendet werden“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Gegen den Kapitän wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Energiesteuer wurde noch vor Ort beglichen und das Heizöl bis zur Wiederausfuhr des Schiffes an Bord belassen.

„Zollkontrollen betreffen nicht nur den gewerblichen Schiffsverkehr. Auch Sportboote und Motoryachten können steuerlich relevante Waren an Bord haben – deshalb schauen unsere Zöllnerinnen und Zöllner auch in den Häfen genau hin“, so Oder weiter.

Zusatzinformation

Steuerbegünstigter oder steuerbefreiter Kraftstoff wird in Deutschland für bestimmte begünstigte Verwendungszwecke abgegeben, beispielsweise in der gewerblichen Schifffahrt.

Zur besseren Kontrolle ist dieser Kraftstoff rot eingefärbt. Die Einfärbung ermöglicht es den Zollbehörden, steuerbegünstigten Kraftstoff schnell von regulär versteuertem Diesel zu unterscheiden. Wird steuerbegünstigter Kraftstoff unzulässig verwendet, erhebt der Zoll die Energiesteuer nachträglich und prüft zudem straf- oder bußgeldrechtliche Schritte.

Quelle: Presseportal

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