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Schwarzenbek: Kontrollwoche im Kreis Herzogtum Lauenburg

Vergangene Woche fanden diverse Verkehrskontrollen mit Fokus auf E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen statt.

Das Lasergerät nutzten die Kontrollkräfte zur Verdachtsgewinnung bei möglichen Abweichungen zwischen tatsächlich möglicher und bauartbedingt erlaubter Höchstgeschwindigkeit.
Foto: Presseportal.de

Ratzeburg (ost)

10.06.2026 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 01./02./05./06.06.2026

In der vergangenen Woche fanden im Kreis Herzogtum Lauenburg im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Kontrollaktion verschiedene Verkehrskontrollen statt, bei denen ein besonderes Augenmerk auf E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen lag. Die Kontrollkräfte stellten zahlreiche Verstöße fest und untersagten in vielen Fällen die Weiterfahrt.

Unter der Leitung des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg waren an insgesamt vier Kontrolltagen, Montag und Dienstag sowie Freitag und Samstag, verschiedene Beamte von früh bis spät im Einsatz, um hauptsächlich E-Scooter, E-Bikes, S-Pedelecs, Kleinkrafträder und Fahrzeuge mit Hilfsmotor bis 25 km/h genau zu überprüfen. Die Beamten führten mobile und stationäre Kontrollen im gesamten Kreisgebiet durch und waren auch an Schulen aktiv. Insgesamt wurden 265 Fahrzeuge kontrolliert, darunter 245 E-Scooter. In etwa 120 Fällen gab es Beanstandungen. Die Verstöße waren vielfältig: Rund 30 Fahrzeugführer sollen ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs gewesen sein. Es wurden auch Strafanzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung und möglicher Trunkenheit im Straßenverkehr aufgenommen. Die meisten Beanstandungen waren jedoch Ordnungswidrigkeiten. Diese reichten von nicht angebrachten Versicherungskennzeichen über Unterschreitung des Mindestalters von 14 Jahren für den Betrieb von E-Scootern, Nutzung von nicht zugelassenen Scootern, unerlaubter Personenbeförderung auf Elektrokleinstfahrzeugen, Smartphone-Nutzung während der Fahrt, Nichtbeachtung der Helmpflicht bis hin zu technischen Mängeln. Elf Fahrzeuge wurden sichergestellt, da der Verdacht bestand, dass die tatsächliche Geschwindigkeit von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit abwich. Die betroffenen Zweiräder werden im Rahmen weiterer Ermittlungen genauer überprüft.

Unter den vielen interessanten Feststellungen blieb den Beamten ein Vorfall besonders in Erinnerung: Am 02.06.2026 gegen 19:45 Uhr soll eine Motorradstreife in Krummesse einen jugendlichen E-Scooter-Fahrer festgestellt haben, dessen Roller verdächtig erschien. Am Fahrzeug fehlte ein Versicherungskennzeichen. Eine Überprüfung mit einem speziellen Rollenprüfstand ergab, dass das Gefährt fast 70 km/h schnell fahren konnte. Daran erinnert sei: E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen höchstens 20 km/h fahren. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen ergab sich der Verdacht, dass das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war. Dem 16-jährigen deutschen Fahrer aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, der angeblich ohne Helm und in sommerlicher Kleidung unterwegs war, droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Am 02.06.2026 befanden sich die Kontrollbeamten in der Fußgänger- und Radfahrerunterführung in der Compestraße in Schwarzenbek. Hier stellten sie erneut ein bekanntes Phänomen fest: Mehrere Male trafen die Polizisten Kinder und Jugendliche auf sogenannten Kinder-Scootern an. Diese „Spielgeräte“ sind frei verkäuflich und meist für Kinder unter 6 oder 8 Jahren geeignet. Der Hinweis bezüglich der verkehrsrechtlichen Einordnung kann irreführend sein und wird, wie die aktuellen Fälle zeigen, von Eltern teilweise falsch verstanden. Die angehaltenen Kinder-Scooter hatten keine gültige Straßenzulassung, obwohl diese für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich gewesen wäre. Bei einem ersten Test auf dem Rollenprüfstand erreichten die Kinder-Scooter Geschwindigkeiten von 15 km/h und mehr. Den Eltern drohen nun Ermittlungsverfahren aufgrund ihrer Rolle als Fahrzeughalter. Die Polizei weist erneut auf das Mindestalter von 14 Jahren für den Betrieb von E-Scootern hin.

Absichtliche Verstöße gegen Regeln oder Unwissenheit? – Neben der konsequenten Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten spielt bei solchen polizeilichen Kontrollaktionen auch die präventive Aufklärung eine wichtige Rolle. Weitere Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung geltender Vorschriften sind bereits in Planung.

Quelle: Presseportal

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