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Schwentinental: Waffen- und Messerkontrollen an Bahnhöfen in Preetz und Raisdorf

Einsatzkräfte kontrollierten 130 Personen, fanden 4 Messer und Betäubungsmittel. Kontrollen zur Reduzierung der Gewaltkriminalität im Nah- und Fernverkehr.

Foto: unsplash

Kreis Plön (ost)

Gestern haben Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei an zwei Bahnhöfen im Kreis Plön rund 130 Bus- und Bahnreisende auf Waffen und Messer überprüft. Dabei wurden vier Messer und eine geringe Menge Betäubungsmittel von den Beamten sichergestellt.

Die gemeinsamen Kontrollen begannen am Mittwoch gegen 16:00 Uhr an den Bahnhöfen Preetz und Raisdorf. Sie hatten das Ziel, das bestehende Mitführverbot von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu überprüfen. Die eingesetzten Polizeibeamten kontrollierten etwa 130 Personen und hielten sie kurzzeitig an.

Während der Kontrollen wurden insgesamt vier Messer gefunden, die von Reisenden griffbereit mitgeführt wurden. Die Polizeistation Schwentinental leitete entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und beschlagnahmte die Messer. Ein weiterer Fahrgast hatte zwei kleine Drogentütchen mit berauschenden Pilzen bei sich, die ebenfalls sichergestellt wurden und zu einer Strafanzeige führten.

Die Kontrollen und die erhöhte Polizeipräsenz wurden von den Reisenden positiv aufgenommen. Gegen 20:00 Uhr waren die Maßnahmen abgeschlossen. An dem Einsatz waren Beamte der Polizeistation Schwentinental, des 2. Polizeireviers Kiel und der Bundespolizeiinspektion Kiel beteiligt.

Die gemeinsamen Kontrollen vereinen die Fähigkeiten von Landes- und Bundespolizei und erweitern den Handlungsspielraum in Bezug auf ihre jeweiligen Zuständigkeiten. Die Kontrollmaßnahmen zielen darauf ab, die Gewaltkriminalität in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen zu reduzieren.

Das Verbot, Waffen und Messer jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr mitzuführen, trat am 23.12.2024 durch eine Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft. Ebenso wurde am 31.10.2024 ein solches Verbot im Personenfernverkehr in das Waffengesetz aufgenommen. Verstöße gegen das Mitführverbot sind Ordnungswidrigkeiten.

Es gibt bestimmte Ausnahmen vom Mitführverbot unter strengen Bedingungen. Das Mitführen erlaubnisfreier Messer, die nicht griffbereit sind, ist erlaubt. Nicht griffbereit bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe benötigt werden, um auf das Messer zuzugreifen. Personen, die aus beruflichen Gründen ein Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren müssen, sollten es in einem verschlossenen Behälter aufbewahren, der wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut ist.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/innere-sicherheit/_functions/FAQ_Messerverbote

Mathias Stöwer – Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Schleswig-Holstein für 2022/2023

Die Drogenraten in Schleswig-Holstein zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 10.944 Fälle erfasst, wovon 9.931 gelöst werden konnten. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 8.645, wobei 7.470 männliche und 1.175 weibliche Verdächtige waren. 1.664 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 wurden 10.838 Fälle registriert, von denen 9.644 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen sank auf 8.326, mit 7.225 männlichen und 1.101 weiblichen Verdächtigen. 1.795 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73.917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 10.944 10.838
Anzahl der aufgeklärten Fälle 9.931 9.644
Anzahl der Verdächtigen 8.645 8.326
Anzahl der männlichen Verdächtigen 7.470 7.225
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.175 1.101
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 1.664 1.795

Quelle: Bundeskriminalamt

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