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Schwerin: 21 offene Erzwingungshaftbefehle in Lübeck

Am Montagmorgen konnten Beamte einen 44-jährigen Lübecker antreffen, gegen den 21 offene Erzwingungshaftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft übersandte die Befehle, da diverse Verwarn- und Bußgelder nicht bezahlt wurden.

Foto: unsplash

Lübeck (ost)

Am Montagmorgen (07.04.2025) trafen Polizeibeamte des 2. Polizeireviers in Lübeck einen 44-jährigen Lübecker an, der mit 21 offenen Erzwingungshaftbefehlen konfrontiert war. Der Mann hatte zuvor verschiedene Verkehrsdelikte begangen und die resultierenden Verwarnungen und Bußgelder nicht bezahlt.

In den vorangegangenen Tagen übermittelte die Staatsanwaltschaft Schwerin die 21 Erzwingungshaftbefehle des Amtsgerichts Schwerin an die Polizei, da der Lübecker die fälligen Verwarnungen und Bußgelder nicht beglichen hatte. Die meisten seiner Ordnungswidrigkeiten resultierten aus zahlreichen Parkverstößen.

Der Beschuldigte wurde gegen 07:00 Uhr an seiner Wohnadresse angetroffen. Die eingesetzten Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt in Lübeck. Dort entschied er sich, die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro zu begleichen.

Das Ziel der Erzwingungshaft ist die Durchsetzung der verhängten Verwarnungen und Bußgelder. Der Beschuldigte soll dazu gebracht werden, die Verstöße zu begleichen. Die Schulden können nicht durch die Erzwingungshaft beglichen werden. Der Beschuldigte muss sie weiterhin begleichen.

Quelle: Presseportal

nf24