Über 20.500 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, darunter auch andere Verkehrsdelikte wie Alkohol- und Drogenfahrten, fehlende Versicherungen und Sicherheitsgurte.
Speedweek in Schleswig-Holstein: Erfolgreiche Kontrollen
Kiel (ost)
Von 07.-13.04.2025 hat die Polizei Schleswig-Holstein erneut an einer europäischen Aktionswoche zur Überprüfung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr (ROADPOL) teilgenommen. Trotz umfangreicher medialer Ankündigung und Begleitung dieser Kontrollwoche wurden über 20.500 zu schnell fahrende Autofahrer erfasst. Während knapp über 18.500 davon automatisch „geblitzt“ wurden, wurden über 2000 weitere Verkehrsteilnehmer direkt nach der Geschwindigkeitsmessung von der Polizei angehalten und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Die Steigerung der Gesamtzahl der geblitzten Fahrzeuge (2025: 18631/ 2024: 10989) ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr zusätzlich kontinuierlich ein sogenannter Blitzeranhänger auf der BAB 21 im Bereich der Baustelle bei Nettelsee aufgestellt war. Baustellen auf Autobahnen sind besonders unfallträchtig, da immer wieder auch zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer die Ursache sind.
Besonders bemerkenswert ist jedoch auch das Gesamtergebnis der anderen Verstöße dieser Kontrollwoche, und es betont deutlich die Bedeutung der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Ohne gezielte Verkehrskontrollen würden gefährlich unsichere Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, wahrscheinlich erst ins Visier geraten, wenn es zu spät ist und sie bereits einen Verkehrsunfall verursacht haben und das Leben anderer gefährden.
Hervorzuhebende Auffälligkeiten der Kontrollwoche:
13x Ordnungswidrigkeiten wegen des Führens von Fahrzeugen mit Alkohol- oder Cannabisüberschreitung oder unter dem Einfluss anderer Drogen (§ 24a StVG)
8x Straftat § 316 StGB wegen des Führens eines Fahrzeugs, obwohl die Person aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
6x Straftat §315c StGB, weil jemand beim Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder durch rücksichtsloses Verhalten andere gefährdet hat.
7x Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
23x gab es keine oder keine ausreichende Haftpflichtversicherung für das geführte Fahrzeug
52x wurde der erforderliche Sicherheitsgurt nicht angelegt
73x wurden Anzeigen wegen der unerlaubten Nutzung des Handys geschrieben
23x war der Termin für die erforderliche Hauptuntersuchung überschritten
5x lagen Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor (z.B. Kleinbus als Lkw zugelassen, aber als Wohnmobil umgebaut; Fahrzeugzustand verkehrsunsicher; fehlerhafte Abgasanlage)
Viele weitere Ordnungswidrigkeiten (z.B. kein Verbandkasten mitgeführt, abgefahrene Reifen, Lichtmangel, kein Führerschein mitgeführt, …)
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Schleswig-Holstein für 2022/2023
Die Drogenraten in Schleswig-Holstein zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 10944 Fälle erfasst, wovon 9931 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 8645, wobei 7470 männliche und 1175 weibliche Verdächtige waren. 1664 Verdächtige waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 wurden 10838 Fälle registriert, von denen 9644 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 8326, darunter 7225 männliche und 1101 weibliche Verdächtige. 1795 Verdächtige waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten Drogenfälle in Deutschland mit 73917 aufgezeichneten Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 10.944 | 10.838 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 9.931 | 9.644 |
Anzahl der Verdächtigen | 8.645 | 8.326 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 7.470 | 7.225 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.175 | 1.101 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 1.664 | 1.795 |
Quelle: Bundeskriminalamt