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Trelleborg: Unmittelbare Abschiebung nach Einreise

Zwei somalische Staatsangehörige mit abgelaufenen schwedischen Dokumenten wurden unmittelbar nach Einreise abgeschoben. Sie erhielten ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland für 24 Monate.

Foto: unsplash

Puttgarden (ost)

Zwei somalische Staatsangehörige sind am späten Freitagabend unerlaubt über den Fährhafen Puttgarden nach Deutschland gereist. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei hatten sie nur abgelaufene schwedische Dokumente dabei und wurden am nächsten Morgen sofort nach Schweden abgeschoben.

Am 24.04.2026 gegen 23:30 Uhr überwachten Bundespolizisten den Einreiseverkehr im Fährhafen Puttgarden. Bei der Überprüfung eines internationalen Reisebusses kontrollierten sie unter anderem zwei somalische Staatsangehörige. Die beiden Männer, 19 und 23 Jahre alt, konnten den Beamten nur abgelaufene schwedische Pässe und Aufenthaltstitel vorzeigen. Sie hatten keine gültigen Dokumente für Deutschland. Aufgrund des Verdachts der unerlaubten Einreise wurden die Männer aus dem Bus geholt und zur Bundespolizeiwache gebracht. Da sie illegal in Deutschland waren, wurden sie zur sofortigen Abschiebung nach Schweden verbracht. Beide hatten die Möglichkeit, freiwillig nach Schweden zurückzukehren, konnten dies jedoch nicht nachweisen. Daher wurde die Abschiebung für den nächsten Morgen geplant, mit Tickets für die Fähre von Lübeck-Travemünde nach Trelleborg/Schweden. Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung für das Strafverfahren in Deutschland erhoben. Am nächsten Morgen wurden die beiden Somalier von Bundespolizisten zum Fährterminal Lübeck-Travemünde gebracht und an Bord der Fähre gebracht. Die Abschiebung wurde um 10:00 Uhr am 25.04.2026 durchgeführt. Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland für 24 Monate wurde gegen beide verhängt.

In Deutschland werden sie strafrechtlich wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt zur Verantwortung gezogen.

André Fischer – Pressestelle Bundespolizeiinspektion Kiel

Quelle: Presseportal

nf24