Ein schweres Unwetter hat zahlreiche Wohn- und Gewerbegebäude in Glückstadt beschädigt. Es entstanden Schäden an etwa 40 bis 50 Gebäuden, jedoch wurde niemand verletzt.
Unwetter beschädigt Gebäude in Glückstadt

Glückstadt (ost)
Am Sonntagabend hat ein heftiges Unwetter in Glückstadt und der Umgebung zahlreiche Wohn- und Gewerbegebäude beschädigt. Nach ersten Schätzungen wurden Schäden an etwa 40 bis 50 Gebäuden festgestellt. Es gab keine Verletzten.
Um 18:55 Uhr zog ein Unwetter mit Gewitter, Sturmböen und möglicherweise einer Windhose über Glückstadt und die umliegenden Gemeinden hinweg. Besonders starke Schäden wurden im Industriegebiet in der Straße Der Keil, in der Temming-Siedlung und in der Engelbrechtschen Wildnis verursacht.
Im Industriegebiet wurde das Dach einer Halle fast vollständig vom Sturm abgedeckt. Herumfliegende Dachteile beschädigten daraufhin erheblich weitere Industriegebäude und Anlagen.
In der Temming-Siedlung stellten die Rettungskräfte an vielen Reihenhäusern teilweise schwere oder vollständige Dachschäden fest. Der Sturm riss außerdem mehrere Gartenhäuser und Garagen aus ihren Verankerungen und schleuderte sie auf angrenzende Grundstücke.
Auch in der Engelbrechtschen Wildnis wurden die Dächer mehrerer Wohngebäude massiv durch das Unwetter beschädigt. Im Bereich des Schwarzen Weges gab es zudem Schäden an der Oberleitung der Bahnstrecke. Die Bahn leitete den Zugverkehr rechtzeitig um und setzte eigene Kräfte und Betriebsmittel für die Reparatur ein.
Nach ersten Schätzungen dürften insgesamt etwa 40 bis 50 Gebäude betroffen sein. Eine Person erlitt einen Nervenzusammenbruch und erhielt vorübergehend Betreuung. Körperliche Verletzungen wurden von den Rettungskräften nicht verzeichnet. Der Gesamtschaden wird nach einer ersten Einschätzung im hohen sechsstelligen bis siebenstelligen Bereich liegen.
Die Freiwillige Feuerwehr und das Technische Hilfswerk sicherten die betroffenen Gebäude und führten Notreparaturen durch. Die Stadtwerke und das Ordnungsamt Glückstadt boten weitere Sofort- und Hilfsmaßnahmen an. Eine Unterbringung der betroffenen Personen oder eine Abschaltung des Strom- und Leitungsnetzes war nicht erforderlich.
Björn Gustke
Quelle: Presseportal








