Körperverletzungen und Bedrohungen durch Mitführen von gefährlichen Werkzeugen beeinflussen die Sicherheit am Hauptbahnhof Kiel.
Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen zur Kieler Woche
Kiel / Neumünster / Rendsburg / Bad Bramstedt / Plön / Eckernförde (ost)
Körperverletzungen und Bedrohungen mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sind in der bundespolizeilichen Situation deutlich präsent. Sie beeinträchtigen die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung.
Physische Auseinandersetzungen, insbesondere an Bahnhöfen und in Zügen, entstehen oft aus simplen Streitigkeiten. Wenn Messer oder andere Waffen mitgeführt werden, können diese schnell eingesetzt werden. Lebensbedrohliche Verletzungen sind dabei möglich.
Der Hauptbahnhof Kiel ist eine der am meisten frequentierten Eisenbahnverkehrsstationen in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2024 besuchten etwa 3,5 Millionen Menschen die Kieler Woche. Ein großer Teil nutzte öffentliche Verkehrsmittel. Vor allem an den Wochenenden ist 2025 mit einer sehr hohen Auslastung der Züge und des Bahnhofs bei der An- und Abreise zu rechnen.
Im Jahr 2024 wurden während der Kieler Woche insgesamt 73 Straftaten von der Bundespolizei festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 (-113 Straftaten) lag das Straftatenaufkommen etwa 35 % niedriger. Bei den festgestellten Gewaltdelikten standen die Verdächtigen oft unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, was zu einer geringeren Hemmschwelle für körperliche Auseinandersetzungen führte.
Es kam wiederholt vor, dass Personen Messer mit sich führten, die in der Regel nach dem Waffengesetz verboten sind, wie z.B. Einhandmesser, Gebrauchsmesser und Taschen- oder Fahrtenmesser.
Aufgrund der beschriebenen allgemeinen Situation hat die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt im Jahr 2023 erstmals eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen während der Kieler Woche am Hbf. Kiel erlassen. Bei 221 Kontrollen wurden insgesamt 24 Verstöße festgestellt. Es wurden 32 gefährliche Gegenstände bzw. Waffen sichergestellt und 24 Zwangsgelder angedroht.
Im Jahr 2024 stellte die Bundespolizei insgesamt -31- Verstöße gegen die Allgemeinverfügung fest. Es wurden -20- gefährliche Gegenstände bzw. Waffen präventiv sichergestellt und -26- Zwangsgelder angedroht. Infolgedessen kam es zu -2- Festsetzungen eines Zwangsgeldes aufgrund eines Zweitverstoßes.
Die Ergebnisse zeigen, dass während der Kieler Woche am Hauptbahnhof Kiel mehrfach gefährliche Gegenstände mitgeführt wurden und dass die Kontrollmaßnahmen mit der anschließenden Androhung eines Zwangsgeldes größtenteils eine präventive Wirkung erzielten. Die Erlassung der Allgemeinverfügung basiert auf der Auswertung von konkreten polizeilich relevanten Vorfällen von Dezember 2021 bis April 2025. Dabei geht es um Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Funde bei anderen Delikten, bei denen Messer, Schlagringe, Schreckschusswaffen, Werkzeuge und andere gefährliche Gegenstände verwendet oder mitgeführt wurden.
Während der Kieler Woche ist besonders an den Wochenenden am Nachmittag und Abend mit steigenden Besucherzahlen am Hauptbahnhof Kiel zu rechnen. Zu dieser Zeit besteht die konkrete Gefahr, dass alkoholisierte Personen bestohlen oder beraubt werden. Darüber hinaus sind körperliche Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen, bei denen mitgeführte Waffen, verbotene Gegenstände oder alltägliche Gegenstände verwendet werden und somit eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können. Bisherige polizeiliche Erkenntnisse aus den Vorjahren lassen diesen Schluss zu.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt für die Kieler Woche 2025 erneut eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Kiel erlassen. Diese verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Verletzungen verursachen können. Dazu gehören unter anderem Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Zeiträume:
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Hauptbahnhof Kiel einschließlich der Bahnsteige, Treppenanlagen, Ausgänge Sophienblatt und Kaistraße, die Überdachung Raiffeisenstraße ohne das Erlebniszentrum CAP sowie die Straßenüberführung über das Sophienblatt zum Sophienhof.
Das Verbot des Mitführens der aufgeführten Gegenstände in der Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich während des Gültigkeitszeitraums im genannten Bereich aufhalten oder diesen betreten.
Neben verschiedenen Messern sind auch Gegenstände wie Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als gefährlich eingesetzt werden können. Weitere verbotene Gegenstände sind in der beigefügten Anlage aufgeführt.
Neben möglichen straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) sind auch kostenpflichtige Maßnahmen gegen Personen zur Gefahrenabwehr möglich. Dazu gehören insbesondere Platzverweise und Sicherstellungen.
Die Bestimmungen der Landesverordnung Schleswig-Holstein über das Verbot von Waffen und Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln vom 23. Dezember 2024 sowie die Regelungen des Waffengesetzes (WaffG) bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt und werden separat verfolgt.
Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot können der beigefügten Allgemeinverfügung als PDF-Dokument entnommen werden. Diese ist auch auf der Website der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) einsehbar. Zudem werden Plakate im Bahnhof und auf den betroffenen Strecken angebracht, um auf das Mitführenverbot hinzuweisen.
Die Bundespolizei informiert ergänzend:
Als Alternative bieten sich z.B. ein Schrillalarm oder Taschenalarm an, insbesondere wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf das Geschehen aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Schleswig-Holstein für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Schleswig-Holstein zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Anstieg. Im Jahr 2022 wurden 2966 Fälle registriert, wovon 815 aufgeklärt werden konnten. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 693, darunter 475 Männer, 218 Frauen und 137 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 3254, wobei 935 Fälle aufgeklärt werden konnten. Die Anzahl der Verdächtigen blieb mit 814 nahezu konstant, wobei 542 Männer, 272 Frauen und 172 Nicht-Deutsche beteiligt waren. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 registrierten Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 2.966 | 3.254 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 815 | 935 |
Anzahl der Verdächtigen | 693 | 814 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 475 | 542 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 218 | 272 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 137 | 172 |
Quelle: Bundeskriminalamt