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Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen zur Kieler Woche

Die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung steht im Fokus. Körperliche Auseinandersetzungen und Verstöße gegen das Waffengesetz sind ein Problem.

Feststellungen aus dem Jahr 2023
Foto: Presseportal.de

Bad Bramstedt / Kiel / Neumünster / Rendsburg / Plön / Eckernförde (ost)

Körperverletzungen und Drohungen mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sind ein deutliches Problem in der bundespolizeilichen Situation. Sie beeinträchtigen die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung.

Physische Auseinandersetzungen, besonders an Bahnhöfen und in Zügen, entstehen oft aus simplen Streitigkeiten. Durch das Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell eskalieren. Lebensbedrohliche Verletzungen sind dabei keine Seltenheit.

Der Hauptbahnhof Kiel zählt zu den am meisten frequentierten Eisenbahnverkehrsstationen in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2023 nutzten etwa 1,7 Millionen Menschen die Bahn zur Kieler Woche. Vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 besuchten 800.000 Menschen den Bahnhof und die Kieler Woche. Besonders an den Wochenenden wird auch 2024 mit einer hohen Auslastung von Zügen und Bahnhof gerechnet.

Im Jahr 2023 verzeichnete die Bundespolizei während der Kieler Woche insgesamt 113 Straftaten. Darunter waren 12 Verstöße gegen das Waffengesetz, 25 Körperverletzungsdelikte, einige Drogendelikte und andere Straftaten. Die Täter bei den Gewaltdelikten standen oft unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, was zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft führte. In einigen Fällen wurde die sichtbare Präsenz der Bundespolizei nicht mehr wahrgenommen.

Es kam wiederholt vor, dass Personen Messer mit sich führten, die in der Regel nach dem Waffengesetz verboten sind, wie Einhandmesser, Gebrauchsmesser und Taschen- oder Fahrtenmesser.

Aufgrund der vorherrschenden Situation erließ die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt im Jahr 2023 erstmals eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände während der Kieler Woche am Hbf. Kiel. Bei 221 Kontrollen wurden insgesamt 24 Verstöße festgestellt. Es wurden 32 gefährliche Gegenstände oder Waffen sichergestellt und 24 Zwangsgelder angedroht. Die Maßnahmen zeigten präventive Wirkung, da kein Wiederholungsfall registriert wurde. Die Allgemeinverfügung basierte auf der Auswertung von polizeilichen Ereignissen von Dezember 2021 bis April 2024, die Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Funde von gefährlichen Gegenständen betrafen.

Während der Kieler Woche ist vor allem an den Wochenenden am Nachmittag und Abend mit steigenden Besucherzahlen am Kieler Hauptbahnhof zu rechnen. In diesen Zeiten besteht die Gefahr von Diebstählen und Raubüberfällen bei alkoholisierten Personen. Auch physische Auseinandersetzungen, bei denen mitgeführte Waffen oder verbotene Gegenstände eingesetzt werden, sind möglich und stellen eine ernste Bedrohung dar. Frühere polizeiliche Erkenntnisse aus den Vorjahren deuten darauf hin.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt für die Kieler Woche 2024 erneut eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Kiel erlassen. Diese verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zu verursachen. Dazu zählen Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art.

Zeiträume:

Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Hauptbahnhof Kiel inklusive der Bahnsteige, Treppen, Ausgänge Sophienblatt und Kaistraße, Überdachung Raiffeisenstraße ohne das Erlebniszentrum CAP sowie die Straßenüberführung über das Sophienblatt zum Sophienhof.

Das Mitführverbot der genannten Gegenstände gilt für alle Personen, die sich während des Gültigkeitszeitraums der Allgemeinverfügung im genannten Bereich aufhalten oder diesen betreten.

Neben Messern aller Art, wie auch Taschen- oder Obstmesser, sind auch Gegenstände wie Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als gefährlich eingestuft werden können. Weitere verbotene Gegenstände sind in der beigefügten Anlage aufgeführt.

Neben möglichen rechtlichen Konsequenzen nach dem Waffengesetz (WaffG) können auch kostenpflichtige Maßnahmen wie Platzverweise und Sicherstellungen gegen Personen ergriffen werden. Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in der beigefügten Allgemeinverfügung oder auf der Website der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) zu finden. Plakate im Bahnhof und entlang der betroffenen Bahnstrecken informieren über das Mitführverbot.

Die Bundespolizei weist ergänzend darauf hin:

Als Alternative kann ein Schrillalarm oder Taschenalarm dienen, insbesondere wenn sich andere Personen in der Nähe befinden. Durch das Auslösen des Alarms wird ein lauter Ton erzeugt, der Aufmerksamkeit erregt. Ziel ist es, dass der Täter aufgrund möglicher Zeugen von seinem Vorhaben absieht. Weitere nützliche Tipps zu verschiedenen Themen sind online unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps zu finden.

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Schleswig-Holstein für 2021/2022

Die Cyberkriminalitätsraten in Schleswig-Holstein zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 3035 Fälle registriert, während es im Jahr 2022 nur noch 2966 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank von 940 auf 815. Die Anzahl der Verdächtigen ging ebenfalls von 787 auf 693 zurück, wobei die meisten Verdächtigen männlich waren. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 29667 registrierten Fällen. Es ist klar, dass Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Regionen wie Nordrhein-Westfalen eine niedrigere Rate an Cyberkriminalitätsfällen aufweist.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 3.035 2.966
Anzahl der aufgeklärten Fälle 940 815
Anzahl der Verdächtigen 787 693
Anzahl der männlichen Verdächtigen 544 475
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 243 218
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 127 137

Quelle: Bundeskriminalamt

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