Ein 34-jähriger Mann verursachte einen Verkehrsunfall in Teschendorf, flüchtete zu Fuß und wurde später von der Polizei identifiziert.
Verdacht der Trunkenheit: Mann fährt gegen Leitplanke

Lübeck (ost)
Am Freitagabend (26.06.2026) gab es einen Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 41 bei Teschendorf, nachdem ein Fahrer angeblich einem Wild ausgewichen war. Ein Mann im Alter von 34 Jahren verlor die Kontrolle über sein Auto und prallte gegen eine Leitplanke. Kurz darauf hielt er an und verließ die Unfallstelle zu Fuß. Die Polizei identifizierte den Mann und ermittelt nun wegen des Verdachts des unerlaubten Verlassens des Unfallorts sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund des Konsums alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Um 22:30 Uhr meldeten Zeugen, dass ein weißer Dacia auf der Kreisstraße 41 bei Teschendorf verunglückt sei und der Fahrer zu Fuß geflohen sei. Ein Zeuge verfolgte den Mann, bis die Polizei eintraf.
Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr ein 34-jähriger Ostholsteiner die Kreisstraße 41 von Oldenburg in Holstein in Richtung Teschendorf. Kurz vor der Ortschaft gab es einen Wildwechsel. Der 34-jährige Fahrer versuchte auszuweichen und verlor dabei die Kontrolle über den weißen Dacia. In der Folge prallte er links gegen die Leitplanke auf der Gegenfahrbahn und geriet dann nach rechts über den Grünstreifen auf den Fuß- und Radweg. Auf diesem Weg fuhr er bis zu einer Bushaltestelle und verließ dort den Dacia. Über einen Feldweg versuchte er, den polizeilichen Maßnahmen zu entkommen. Mit Hilfe eines Zeugen, der ihm gefolgt war, fanden die Polizeibeamten den Mann auf einem Feld.
Während der Aufnahme des Sachverhalts stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim 34-jährigen Ostholsteiner fest und ordneten daher eine Blutentnahme an.
Der weiße Dacia war nicht mehr fahrbereit und blieb am Unfallort. Es wird von einem Sachschaden in Höhe von 5000EUR ausgegangen.
Die Polizei ermittelt nun gegen den 34-jährigen Ostholsteiner (Staatsangehörigkeit: kasachisch) wegen des Verdachts des unerlaubten Verlassens des Unfallorts sowie des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund des Konsums alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Quelle: Presseportal








