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Verkehrskontrolle in Schleswig

Der Fachdienst Schleswig führte eine vierstündige Verkehrskontrolle durch und stellte 35 Verkehrsverstöße fest, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis und Drogenkonsum am Steuer.

Foto: Depositphotos

Schleswig (ost)

Am Mittwoch (02.09.26) führte der Fachdienst Schleswig des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Nord eine umfangreiche Verkehrskontrolle in Schleswig durch. Am Vormittag wurde von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr am Stadtfeld und am Nachmittag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr am Gottorfer Damm kontrolliert. Insgesamt waren vier Streifenwagenbesatzungen, darunter ein Zivilfahrzeug, an den Kontrollen beteiligt.

Zwei Fahrer von Rollern mit Mofa-Prüfbescheinigung (bis max. 25 km/h erlaubt) wurden überprüft. Auf dem mitgeführten Rollenprüfstand wurden Geschwindigkeiten von ca. 85 km/h und ca. 96 km/h gemessen, die vor Gericht verwertbar sind. Außerdem wurde ein 52-jähriger Autofahrer ohne gültigen Führerschein aus dem Verkehr gezogen. Sein Bruder nahm nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Fahrzeugschlüssel an sich. Keine 20 Minuten später passierte der Beschuldigte erneut die Kontrollstelle als Fahrer und ignorierte die Anhaltesignale der Polizei. Eine Verfolgung blieb zunächst erfolglos. Kurze Zeit später wurde der Mann auf einem Tankstellengelände in der Nähe der Kontrollstelle gefunden. Er versuchte erneut, sich der Kontrolle zu entziehen, musste aber schließlich aufgrund des Verkehrs in der Stadt anhalten und sich kontrollieren lassen. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt.

Folgende Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt und Maßnahmen ergriffen: – 4 Fahrzeuge waren nicht ordnungsgemäß versichert: Weiterfahrt untersagt + Anzeige – 4 Mal Cannabis am Steuer, 1 Mal Cannabis und Amphetamin am Steuer: Blutentnahme, Weiterfahrt untersagt – 4 Mal Verstoß gegen die Gurtpflicht – 4 Mal unsachgemäß gesicherte Ladung (Verstoß gegen Ladungssicherung) und Weiterfahrt untersagt – 8 Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis (davon sieben PKW-Fahrer, 1 Mal Mofa) und 1 Mal Halteranzeige wegen Zulassung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis – 3 Mal Verstoß gegen das Tuning + Weiterfahrt untersagt – 2 Mal Verstoß gegen die Zulassung von Fahrzeugen – 2 Mal Handyverstoß – 1 Mal Bericht an den Zoll wegen Steuerhinterziehung KFZ-Steuer und Sicherstellung von ausländischen Kennzeichen – 1 Mal Urkundenfälschung: Totalfälschung eines ukrainischen Führerscheins

Quelle: Presseportal

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