Mehrere Verstöße bei E-Scooter-Fahrern festgestellt. Alkoholisierung und fehlender Versicherungsschutz führen zu Strafverfahren.
Verstöße bei E-Scootern: Polizei kontrolliert am Wochenende im Stadtgebiet

Bad Segeberg (ost)
Über das Wochenende von Freitag (15.03.2024) bis Sonntag (17.03.2024) wurden von den Einsatzkräften des Polizeireviers Pinneberg bei Verkehrskontrollen mehrere Verstöße bei E-Scooter-Fahrern und -Fahrerinnen festgestellt.
Am Freitagabend wurden zwei E-Scooter-Fahrer entdeckt, die ohne die erforderliche Versicherung unterwegs waren. Zudem gab es bei einem der Fahrer den Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Medikamenten stand und möglicherweise nicht fahrtüchtig war.
In der Nacht zum Samstag wurde bei zwei Kontrollen festgestellt, dass ein Mann und eine Frau jeweils alkoholisiert ein Elektrokleinfahrzeug lenkten. Die Atemalkoholtests ergaben vorläufige Werte von knapp einem und knapp zwei Promille.
Ebenfalls in der Nacht zum Sonntag wurden zwei Männer mit einem vorläufigen Atemalkoholwert von knapp über einem Promille auf ihren E-Scootern erwischt. Bei einem der Fahrer bestand zudem der Verdacht auf Drogenkonsum.
Am Sonntagnachmittag fuhr ein Mann seinen E-Scooter ohne die erforderliche Versicherung.
In allen Fällen wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Aus aktuellem Anlass weist die Polizei erneut auf die Verhaltensregeln im Umgang mit E-Scootern hin. Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat dazu einen Flyer veröffentlicht, der alle wichtigen Informationen zusammenfasst: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/e-scooter/e-scooter_node.html
Die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen gelten: – ab 0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit – ab 1,1 Promille = Straftat (bei Ausfallerscheinungen oder nach einem Unfall bereits ab 0,3 Promille) – Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (Drogen) und Medikamenten (die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können) ist untersagt.
Ein E-Scooter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die durch ein aufgeklebtes Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.
Kontakt:
Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Jens Zeidler
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2022
Im Jahr 2022 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 82.697 Verkehrsunfälle. Davon waren 11.651 Unfälle mit Personenschaden, was 14,09% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 2,12% der Gesamtzahl aus, was 1.753 Unfällen entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 382 Fällen (0,46%) vergleichsweise selten. Der Großteil der Unfälle, nämlich 83,33%, waren übrige Sachschadensunfälle, insgesamt 68.911. Bezogen auf die Ortslage ereigneten sich 55.688 Unfälle innerorts (67,34%), 23.501 außerorts (28,42%) und 3.508 auf Autobahnen (4,24%). Insgesamt kamen 102 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, 1.947 wurden schwer verletzt und 12.627 leicht verletzt.
| 2022 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 82.697 |
| Unfälle mit Personenschaden | 11.651 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.753 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 382 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 68.911 |
| Ortslage – innerorts | 55.688 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 23.501 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 3.508 |
| Getötete | 102 |
| Schwerverletzte | 1.947 |
| Leichtverletzte | 12.627 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








