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Waffen- und Messerkontrollen am Bahnhof Plön

Gestern wurden am Bahnhof Plön 130 Personen kontrolliert. Dabei wurden 23 Messer und ein Teleskopschlagstock festgestellt.

Quelle: Polizeidirektion Kiel
Foto: Presseportal.de

Kreis Plön (ost)

Gestern haben Einsatzkräfte des Polizeireviers Plön und des 2. Polizeireviers Kiel am Bahnhof Plön etwa 130 Bahn- und Busreisende auf das Vorhandensein von Waffen und Messern kontrolliert. Dabei wurden verschiedene Verstöße festgestellt.

Am Donnerstag, dem 13.08.2026, begannen die gemeinsamen Kontrollen am Bahnhof Plön gegen 15:00 Uhr. Das Ziel war die Überprüfung des Verbots, Waffen und Messer jeglicher Art im öffentlichen Nahverkehr mitzuführen. Die Polizeibeamten kontrollierten etwa 130 Personen und hielten sie kurzzeitig an. Dabei wurden insgesamt 23 Messer und einen Teleskopschlagstock entdeckt. Vier der Messer waren sogenannte Einhandmesser, deren Führung in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist. Es wurden insgesamt 19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach der Landesverordnung und dem Waffengesetz erstellt.

Außerdem wurde von den kontrollierenden Einsatzkräften ein E-Roller sichergestellt, bei dem der Verdacht besteht, dass er zuvor gestohlen wurde. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Die Kontrollen und die erhöhte Polizeipräsenz wurden von den Reisenden positiv aufgenommen. Gegen 19:30 Uhr waren die Maßnahmen abgeschlossen. Beamte des Polizeireviers Plön und des 2. Polizeireviers Kiel waren an dem Einsatz beteiligt.

Die Kontrollmaßnahmen zielen darauf ab, die Gewaltkriminalität in den öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen zu reduzieren.

Das Verbot, Waffen und Messer jeglicher Art im öffentlichen Nahverkehr mitzuführen, trat am 23.12.2024 durch eine Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft. Ein ähnliches Mitführverbot im Fernverkehr wurde am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Verstöße gegen das Mitführverbot sind Ordnungswidrigkeiten.

Es gibt Ausnahmen vom Mitführverbot unter bestimmten Bedingungen. Erlaubt ist das Mitführen von nicht griffbereiten, erlaubnisfreien Messern. Nicht griffbereit bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe erforderlich sind, um auf das Messer zuzugreifen. Wenn jemand zum Beispiel aus beruflichen Gründen ein Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln mitführen muss, sollte er es in einem verschlossenen Behälter transportieren. Dieser Behälter sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.

Niklas Frederik Möller, Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

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