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Waffenverbot am Kieler Hauptbahnhof

Polizei kontrolliert Personen und stellte fünf Messer sicher, positive Reaktionen auf Kontrollen.

Foto: unsplash

Kiel (ost)

Gestern führten Einsatzkräfte der Landes- und Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof Kontrollen an etwa 130 Personen durch und stellten Messer sicher. Der Schwerpunkteinsatz zielte darauf ab, Gewaltdelikte zu reduzieren und das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu überprüfen.

Zwischen 09:00 und 17:00 Uhr wurden insgesamt 132 Personen von den Beamten im und vor dem Kieler Hauptbahnhof kurzzeitig angehalten und identifiziert. Bei der Durchsuchung von Personen und Gepäck wurden fünf Messer, darunter drei verbotene Einhandmesser, ein Taschenmesser, ein Filetiermesser und E-Zigaretten ohne Steuerbanderole sichergestellt. Die Polizei leitete entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Die Kontrollen und die erhöhte Polizeipräsenz wurden sowohl von den Betroffenen als auch von unbeteiligten Reisenden positiv aufgenommen.

Die gemeinsamen Kontrollen vereinen die Kompetenzen der Landes- und Bundespolizei und erweitern den Handlungsspielraum in Bezug auf die jeweiligen Zuständigkeiten und Orte. Die Bundespolizei hat den Kieler Hauptbahnhof als gefährdetes Objekt mit speziellen Kontrollbefugnissen eingestuft. Auch die Landespolizei Schleswig-Holstein hat erweiterte Kontrollbefugnisse rund um den Kieler Hauptbahnhof. Personen, die sich dort aufhalten, können angehalten und kontrolliert werden.

Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr trat am 23.12.2024 durch eine Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft. Ein ähnliches Verbot wurde am 31.10.2024 in das Waffengesetz für den Fernverkehr aufgenommen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Es gibt Ausnahmen vom Mitführverbot unter bestimmten Bedingungen. Erlaubt ist das Mitführen von Messern ohne Genehmigung, wenn sie nicht sofort zugriffsbereit sind. Personen, die aus beruflichen Gründen ein Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln mitführen müssen, sollten es in einem verschlossenen Behältnis transportieren, das wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut ist.

Die Polizeidirektion Kiel wird auch weiterhin ähnliche Kontrollen durchführen.

Eva Rechtien, Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

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