Die Stadt Kiel richtet ab April drei Waffenverbotszonen ein, um die Sicherheit zu erhöhen und Gewalttaten vorzubeugen.
Waffenverbotszonen in Kiel eingerichtet

Kiel (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung von Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Wie bereits im Dezember 2025 angekündigt, plant die Landeshauptstadt Kiel ab April dieses Jahres die Einrichtung von drei Zonen, in denen das Tragen von Waffen verboten ist. Das Ziel ist es, die Sicherheit an stark frequentierten und kriminalitätsbelasteten Orten zu erhöhen und Gewalttaten mit Waffen oder Messern effektiv zu verhindern. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6177336
Die Polizeidirektion Kiel unterstützt die Ausweisung in den genannten Gebieten nachdrücklich.
Die Waffenverbotszonen treten in Kraft, sobald die erforderlichen Schilder in den betroffenen Bereichen vollständig angebracht sind. Nach dem aktuellen Stand der Planung wird dies im April geschehen.
Die Regelung umfasst insgesamt drei klar abgegrenzte Zonen im Stadtgebiet von Kiel. Dazu gehören unter anderem der Bereich um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich des Ernst-Busch-Platzes.
Ein weiteres Gebiet, in dem das Tragen von Waffen verboten ist, wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße einschließlich des angrenzenden Geh- und Radweges.
Diese Gebiete weisen nach der Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik und der polizeilichen Einschätzung ein erhöhtes Personenaufkommen und eine deutlich höhere Anzahl relevanter Straftaten im Vergleich zum Rest des Stadtgebiets auf. Daher gelten die Waffenverbotszonen ganztägig und ganzjährig.
Das Mitführen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen von diesem Verbot gelten unter anderem für Polizeikräfte, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie andere berechtigte Gruppen. Auch bestimmte alltägliche und beruflich notwendige Tätigkeiten sind weiterhin erlaubt – beispielsweise für Handwerker und Gewerbetreibende – sofern die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Einrichtung der Waffenverbotszonen erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Polizeidirektion Kiel. Stadt und Polizei haben die Situation gemeinsam bewertet und werden auch zukünftig eng zusammenarbeiten, sowohl bei der Überwachung der Zonen als auch bei der Information der Öffentlichkeit.
Stephanie Lage, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel Kerstin Graupner, Pressesprecherin der Stadt Kiel
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Schleswig-Holstein im Jahr 2023 zeigt insgesamt 32.794 Unfälle. Davon hatten 3.356 Unfälle Personenschäden, was 10,23% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschäden machten 1.230 Fälle aus, was 3,75% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen (0,89%) registriert. Die Mehrheit der Unfälle, nämlich 27.916 (85,13%), waren Übrige Sachschadensunfälle. In Ortslagen innerorts gab es 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 (3,06%) und auf Autobahnen 400 (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 32.794 |
| Unfälle mit Personenschaden | 3.356 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.230 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 292 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 27.916 |
| Ortslage – innerorts | 2.829 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 1.003 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 400 |
| Getötete | 34 |
| Schwerverletzte | 611 |
| Leichtverletzte | 3.587 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








