Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Waffenverbotszonen in Kiel

Kiel richtet drei Zonen ein, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Verordnung tritt am 28. März in Kraft.

Foto: unsplash

Kiel (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Stadt Kiel und der Polizeidirektion Kiel Das Tragen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit birgt ein großes Risiko und gefährdet die Sicherheit der Menschen. Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, erlässt die Landeshauptstadt Kiel eine Verordnung über drei Waffenverbotszonen in der Innenstadt und Gaarden. Diese Verordnung tritt am Samstag, dem 28. März, in Kraft.

Etwa 50 Schilder wurden angebracht. Sie weisen an allen relevanten Zugängen auf die Verbotszonen hin. Lediglich am Hauptbahnhof konnten aufgrund einer laufenden Baumaßnahme noch nicht alle Schilder aufgestellt werden. Übersichtskarten mit dem genauen Verlauf der Zonen sind unter www.kiel.de/waffenverbot zu finden. Die Seite kann auch über einen QR-Code direkt auf den Schildern aufgerufen werden.

“Mit den Waffenverbotszonen setzen wir ein klares Signal für mehr Sicherheit an besonders sensiblen Orten. Gemeinsam mit der Polizei sorgen wir dafür, dass die Regeln konsequent eingehalten werden”, erklärt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer.

Mathias Engelmann, Leiter der Polizeidirektion Kiel, fügt hinzu: “Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landeshauptstadt Kiel in enger Abstimmung mit der Polizei Waffenverbotszonen eingerichtet hat. Das schafft uns in diesen deutlich mit Gewaltkriminalität belasteten Bereichen neue Möglichkeiten für Kontrollen, die wir vorzugsweise gemeinsam mit der Stadt aber auch im Einzelfall ohne sie umsetzen werden.”

Innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist das Tragen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Die Bereiche zeichnen sich nach Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik sowie nach Einschätzung der Polizeidirektion Kiel durch eine im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Ferner können sich dort Menschenansammlungen bilden. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und ganzjährig.

Drei Waffenverbotszonen für mehr Sicherheit und Schutz

Die Verordnung umfasst insgesamt drei räumlich klar abgegrenzte Zonen im Kieler Stadtgebiet. Dazu gehört zum einen der Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz.

Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke.

Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58.

Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt werden.

Weitere Informationen gibt es online unter www.kiel.de/waffenverbot.

Babette Weiß, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel Kerstin Graupner, Pressesprecherin der Stadt Kiel

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24