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Wahlstedt: Verkehrskontrollen an Elektrokleinstfahrzeugen

Nach Beschwerden über manipulierte E-Scooter kontrollierte die Polizei in Wahlstedt den Verkehr. Jugendliche wurden mit zu schnellen Scootern erwischt und müssen nun mit Konsequenzen rechnen.

Foto: unsplash

Wahlstedt (ost)

Nachdem es mehrfach Beschwerden über schnelle sogenannte E-Scooter von Bürgern und der Stadt Wahlstedt selbst gab, wurde die Polizeistation Garbek in Wahlstedt am 07. August 2026 (Freitag) in den frühen Abendstunden mit Schwerpunkt auf den Verkehr bezüglich der Elektrokleinstfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden umfangreiche Verstöße festgestellt.

Am besagten Freitag mussten insgesamt drei Jugendliche mit ihren E-Scootern aus dem Verkehr gezogen werden. In allen Fällen wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durch Manipulation auf erreichbare ca. 35 km/h bis 40 km/h und in einem Fall sogar auf mindestens ca. 50 km/h erhöht.

Bei zwei der drei kontrollierten Fahrzeuge bestand keine Pflichtversicherung. Neben den Anzeigen gegen zwei der Fahrer müssen sich alle drei Jugendlichen in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Scooter sind vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und werden nun untersucht. Ziel ist es, dass sie nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

Ein Jugendlicher leistete bei den polizeilichen Maßnahmen außerdem Widerstand gegen die eingesetzten Beamten. Auch dies wird strafrechtlich verfolgt.

Nicht nur die Manipulation zur Geschwindigkeitserhöhung ist strafbar, sondern auch die anschließende Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge birgt erhebliche Gefahren. Oftmals werden die viel zu schnellen Fahrzeuge ohne jegliche Schutzbekleidung (Helm, angemessene Kleidung) gefahren. Die möglichen Verletzungen bei einem Sturz werden massiv unterschätzt.

Teilweise fehlt es an Einsicht bei den meist jugendlichen Nutzern. Deshalb wird der Brennpunktdienst des Polizeireviers Bad Segeberg auch in Zukunft unangekündigte, spezielle Kontrollen durchführen, um die getunten E-Scooter komplett aus dem Straßenbild zu entfernen und für mehr Sicherheit zu sorgen.

So plant die Polizei beispielsweise, durch gezielte Ansprache der Eltern der Jugendlichen, die für “unerlaubte Fahrten” infrage kommen könnten, präventiv darauf hinzuwirken, dass es gar nicht erst zu unerlaubten, strafbaren Fahrten und somit zu schweren Unfällen kommt.

An dieser Stelle verweist die Polizei auf einen Flyer, der von der Landesregierung Schleswig-Holstein herausgegeben wurde und unter folgendem Link abrufbar ist: https://t1p.de/vf5f0

Dort können Sie sich darüber informieren, was beim Fahren mit einem E-Scooter erlaubt ist, was nicht erlaubt ist und worauf Sie achten sollten.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 32.794 Verkehrsunfälle. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, was 3,75% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen registriert, was 0,89% entspricht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 Fälle, was 85,13% ausmacht. Innerorts ereigneten sich 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Tote, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 32.794
Unfälle mit Personenschaden 3.356
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.230
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 292
Übrige Sachschadensunfälle 27.916
Ortslage – innerorts 2.829
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 1.003
Ortslage – auf Autobahnen 400
Getötete 34
Schwerverletzte 611
Leichtverletzte 3.587

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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