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Weihnachtsmärkte 2025: Polizei gibt Hinweise und Tipps

Besuch der Weihnachtsmärkte sicher gestalten, Polizeipräsenz verstärkt, keine Messer erlaubt

Foto: Depositphotos

Kiel (ost)

Die traditionellen Weihnachtsmärkte starten derzeit in ganz Schleswig-Holstein. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen einen Besuch als festen Bestandteil der Vorweihnachtszeit. Damit die Vorfreude vor, während und nach dem Besuch eines Weihnachtsmarktes erhalten bleibt, geben wir Hinweise und Tipps für einen unbeschwerten Weihnachtsbummel.

An- und Abreise

Auf Weihnachtsmärkten versammeln sich erfahrungsgemäß viele Menschen, während der (Park-)Raum rund um die Veranstaltungsflächen oft begrenzt ist. Wenn möglich, empfiehlt es sich aus Gründen der Verkehrssicherheit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abzureisen. Da Weihnachtsmärkte oft mit dem Konsum von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken verbunden sind, ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs auch eine geeignete Alternative für die An- und Abreise. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die geltenden Vorschriften für Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr – sei es im Auto, auf dem Fahrrad oder auch auf dem E-Scooter – selbstverständlich auch während der Weihnachtsmarktzeit gelten und empfehlen grundsätzlich 0,0 Promille beim Fahren.

Kein Ort für Messer!

Auf allen Weihnachtsmärkten im gesamten Bundesgebiet ist es grundsätzlich verboten, Waffen und Messer mitzuführen. Das gleiche gilt für Fahrten im Fern- und Nahverkehr. Waffen jeglicher Art und Messer haben weder in Zügen oder Bussen noch auf einem Weihnachtsmarkt etwas verloren.

Keine Hinweise auf konkrete Gefährdung

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte vor. Die Sicherheitslage wird kontinuierlich in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder aktualisiert.

Erhöhte Präsenz

Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird dennoch mit verstärkter Präsenz durch uniformierte und zivile Kräfte auf und um die Weihnachtsmärkte herum im Einsatz sein. Es besteht auch in diesem Jahr wieder ein enger und bewährter regelmäßiger Austausch zwischen der Landespolizei Schleswig-Holstein und den Veranstaltern, den zuständigen Kommunen, den Kommunalen Ordnungsdiensten, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und den Sicherheitsdienstleistern. Die Sicherheitskonzepte der Märkte wurden und werden beratend betrachtet, damit alle Veranstalter auf das Fachwissen der Polizei zurückgreifen können.

Zugang zu den Weihnachtsmärkten

Bei einigen Weihnachtsmärkten werden die seit Jahren bekannten Sicherheitsvorkehrungen, wie technische Sperren, wieder eingerichtet. Dies wird in der Regel an den Hauptzugängen und in stark frequentierten Bereichen erfolgen.

Verhalten auf den Weihnachtsmärkten

Um den Besuch auf dem Weihnachtsmarkt unbeschwert genießen zu können, sind die Polizei und die Besucher gleichermaßen gefragt. Die Vorweihnachtszeit mit vielen Besuchern auf den Weihnachtsmärkten und in den Innenstädten bietet zahlreiche Gelegenheiten für Taschendiebe. Jedes Jahr versuchen sie, das Gedränge auf den Märkten auszunutzen und Wertsachen zu stehlen. Um dies zu verhindern, empfiehlt die Polizei, Wertgegenstände wie Smartphones und Geldbörsen sicher am Körper, idealerweise in geschlossenen Innentaschen, zu tragen und regelmäßig zu kontrollieren. Im Allgemeinen sollten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes nur das Nötigste mitgenommen werden.

Die Polizei ist ansprechbar

Die Landespolizei appelliert abschließend an alle Besucher, sich auf den Weihnachtsmärkten verantwortungsbewusst und sensibel zu verhalten. Unser Selbstverständnis als eine offene und zugewandte Bürgerpolizei wird sich in der Ansprechbarkeit aller Kollegen widerspiegeln.

Wir wünschen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und schöne Stunden auf den Weihnachtsmärkten in unserem Land.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 32.794 Verkehrsunfälle. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, was einem Anteil von 3,75% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen verzeichnet, was 0,89% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 Fälle, was 85,13% aller Unfälle entspricht. Von den Unfällen ereigneten sich 2.829 innerorts (8,63%), 1.003 außerorts (ohne Autobahnen) (3,06%) und 400 auf Autobahnen (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 32.794
Unfälle mit Personenschaden 3.356
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.230
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 292
Übrige Sachschadensunfälle 27.916
Ortslage – innerorts 2.829
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 1.003
Ortslage – auf Autobahnen 400
Getötete 34
Schwerverletzte 611
Leichtverletzte 3.587

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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