Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben Verstöße bei sechs Betrieben im Gaststättengewerbe entdeckt. Die illegalen Aufenthalte werden von der Ausländerbehörde geprüft.
Zoll kontrolliert Gastronomie, Illegal Beschäftigte in Geesthacht festgestellt

Kiel, Lübeck, Geesthacht (ost)
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel haben erneut illegal Beschäftigte festgestellt.
Bis in die Abendstunden prüften 12 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Lübeck am 26.02.2026 insgesamt sechs Betriebe aus dem Gaststättengewerbe in Geesthacht.
„Die Einsatzkräfte haben bei zwei Betrieben Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts festgestellt. Drei Vietnamesen sowie zwei türkische Beschäftigte waren nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder eines gültigen Aufenthaltstitels“, so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel.
Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Im Falle der illegalen Aufenthalte werden die weiteren rechtlichen Schritte durch die entsprechend zuständige Ausländerbehörde geprüft.
In Schleswig-Holstein gilt für das Hotel- und Gaststättengewerbe ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der einen Branchenmindestlohn in Höhe von 14,97 Euro brutto die Stunde festlegt.
„Dieser tarifvertragliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten der Gastronomie und Hotellerie in Schleswig-Holstein, auch für geringfügig Beschäftigte und ungelernte Arbeitskräfte“, so Marzinek weiter. „Die Einführung dieses speziellen Branchenmindestlohns erfordert regelmäßige Kontrollen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen“, so Marzinek abschließend.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
Quelle: Presseportal








