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Seniorin mit vier Promille im Auto erwischt

Eine Frau trank noch im Supermarkt eine Flasche Wein und fuhr anschließend mit einem Alkoholwert von 4 Promille Auto. Sie kam nicht weit.

Symbolbild: Seniorin mit vier Promille im Auto erwischt
Symbolbild: Seniorin mit vier Promille im Auto erwischt
Foto: Depositphotos / ryzhov

Eine 67-jährige Autofahrerin wurde von der Polizei gestoppt, nachdem sie mit knapp vier Promille Alkohol im Blut im Auto unterwegs war. Die Frau hatte zuvor in einem Supermarkt Wein gekauft und getrunken, was von einem Mitarbeiter bemerkt wurde. Der alarmierte Polizei konnte die torkelnde Frau kurze Zeit später anhalten und ein Atemalkoholtest bestätigte den hohen Alkoholgehalt.

Die Beamten, die die 67-jährige Autofahrerin gestoppt haben, konnten ihren Führerschein nicht finden. Nach Angaben einer Polizeisprecherin wurde die Führerscheinstelle darüber informiert. Die Seniorin muss sich nun einer Blutentnahme unterziehen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr erwarten.

Trunkenheit am Steuer: Ernstes und oft unterschätztes Problem

Trunkenheit am Steuer ist ein sehr ernstes Problem, das sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein kann. Wenn eine Person alkoholisiert Auto fährt, kann sie schneller reagieren, die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und schwere Unfälle verursachen. In vielen Ländern ist es illegal, unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren und es kann zu empfindlichen Strafen, wie z.B. dem Entzug des Führerscheins, hohen Bußgeldern oder sogar Gefängnisstrafen führen. Es ist wichtig, dass jeder Verantwortung für sein Handeln übernimmt und verantwortungsvoll entscheidet, ob er oder sie in der Lage ist, sicher zu fahren oder ob eine Alternative, wie z.B. ein Taxi oder ein Fahrdienst, in Anspruch genommen werden sollte.

Welche Strafe gibt es in Deutschland für Trunkenheit am Steuer?

In Deutschland kann Trunkenheit am Steuer mit einer hohen Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe sowie einem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. Die Strafe hängt davon ab, wie hoch der Blutalkoholgehalt des Fahrers ist und ob es zu einem Unfall gekommen ist. Bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern kann die Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe betragen. In jedem Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich an die Straßenverkehrsordnung hält und nicht alkoholisiert Auto fährt.

rb