Ein Tankwart in Bayern hat einen Lottospieler um einen Gewinn von 1,5 Millionen Euro betrogen, indem er den Gewinn verheimlichte. Der Betrug flog auf, als der Angestellte versuchte, den Schein selbst einzulösen.
Tankwart erhebt Ansprüche auf Lottogewinn von 1,5 Millionen Euro

München (Bayern) – Ein Lottospieler gab an einer Tankstelle seinen Tippschein zur Überprüfung ab, ohne zu ahnen, dass dieser einen hohen Gewinn erzielt hatte. Der Kassierer hingegen erkannte den Gewinn von 1,5 Millionen Euro und betrog den Spieler um sein Geld.
Der Vorfall ereignete sich, als der Angestellte dem Kunden den Gewinn vorenthalten und stattdessen selbst die Absicht hatte, das Geld bei der Lottozentrale abzuholen. Patrick D. (31) landete schließlich vor Gericht, anstatt Millionär zu werden.
Der Ablauf des Betrugs
Der tatsächliche Gewinner hatte im Spiel 77 genau 1.477.777 Euro gewonnen. Im April 2024 brachte er seinen Lottoschein zur Tankstelle in Grasbrunn, südöstlich von München. Vertrauenserweckend und ohne Verdacht übergab der Spieler seinen Schein zur Prüfung.
„Der Kunde hatte seine Spielquittung dem Bedienpersonal in der Lotto-Annahmestelle abgegeben und fälschlicherweise mitgeteilt bekommen, dass kein Gewinn damit erzielt worden sei“, erklärte Lotto-Sprecherin Verena Ober.
Der Kassierer behielt den Schein und einige Monate vergingen, ohne dass der Spieler etwas von seinem Glück ahnte. Im Juli 2024 wollte Patrick D. dann den Lottoschein selbst in der Lotto-Zentrale an der Theresienhöhe in München einlösen, wie die Lokalzeitung „tz“ berichtete. Lotto Bayern bestätigte den Vorfall auf Anfrage.
Aufdeckung des Betrugs in der Lottozentrale
In der Lottozentrale wurde der Betrug aufgedeckt, als das geschulte Personal im sogenannten Gewinnergespräch misstrauisch wurde. Verena Ober erklärte:
„Stellen wir Ungereimtheiten fest, schalten wir die Strafverfolgungsbehörden ein und erstatten Strafanzeige.“
In der späteren Anklage wurde festgestellt, dass Patrick D. als Angestellter der Annahmestelle nicht berechtigt war, an der Lotterie teilzunehmen. Bei der Überprüfung fiel auf, dass er den Schein eines Kunden abgegeben hatte. Angestellte haben spezielle Registriernummern, die auf dem Schein nicht sichtbar sind, was D. offenbar nicht wusste. Hätte er eine andere Person geschickt, wäre der Betrug möglicherweise erfolgreich gewesen.
Folgen für den Betrüger und den echten Gewinner
Verena Ober stellte klar:
„Die eigentliche Gewinnerin oder der eigentliche Gewinner konnte bislang weder durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden noch durch uns ermittelt werden.“
Ohne den Lottoschein hat der Spieler keinen Anspruch auf den Gewinn.
Patrick D. wurde vor Gericht gestellt und gestand seine Tat. Das Urteil lautete auf 15 Monate auf Bewährung wegen Betrugs. Sein Rechtsanwalt Klaus Wittmann äußerte sich dazu:
„Mein Mandant war nicht derjenige, der ursprünglich getäuscht hatte. Es war auch leichtsinnig vom Spieler, sich auf eine mündliche Auskunft zu verlassen. Mein Mandant nimmt das Urteil an und will mit der Sache abschließen.“
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel? Hier können Sie uns schreiben.
Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.
Bildquelle: depositphotos








